Erstmals seit Einführung des Riester-Sparens im Jahr 2002 hat ein Anbieter seinen Kunden gekündigt, wie das Magazin „Capital“ berichtet. Es handelt sich um die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel, eine Tochter der Signal-Iduna-Gruppe. Sie hatte rund 130 Kunden mit Riester-Banksparplänen mit Verweis auf eine Umstellung der IT nahegelegt, ihre Verträge auf ein Riester-Rentenversicherungsprodukt des Mutterhauses umzustellen. Andernfalls könnten die Verträge nicht weitergeführt und müssten daher seitens der Bank außerordentlich gekündigt werden, da eine so genannte „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliege. Für die Fortführung der Verträge sei ein eigenes IT-System erforderlich gewesen, heißt es von der Bank, die dies nach Angaben des „Hamburger Abendblatts“ als nicht vertretbar betrachtet.

Eine solche Kündigung ist lediglich unter sehr strikten Bedingungen möglich, wie „Capital“ mit Verweis auf eine Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Finanzen berichtet. Aufgrund der besonderen Funktion dieser Sparpläne für die Altersvorsorge sowie der staatlichen Förderung sahen die ursprünglichen Pläne des Gesetzgebers für diese Verträge auch keine Kündigungsmöglichkeit vor.

Verbraucherschützer alarmiert

Laut „Capital“ waren zwar nur 16 der insgesamt 130 Kunden von der Kündigung betroffen, da die Mehrzahl sich auf einen Vertragswechsel zu einem Produkt der Iduna eingelassen hatte. Der Großteil der insgesamt 1.300 bis 2009 abgeschlossenen Verträge war bereits ausgelaufen. Doch das Vorgehen der Hamburger Privatbank könne andere Anbieter dazu veranlassen, ebenfalls Kündigungen von Riester-Sparplänen auszusprechen, um sich von den für sie kaum rentablen Verträgen zu trennen. Darauf weist auch das „Marktwächter Finanzen“-Team der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Das Arbeits- und Finanzministerium hatten allerdings in einer gemeinsamen Stellungnahme erläutert, dass für eine solche Kündigung der Verweis auf die IT-Umstellung nicht ausreiche. Weiche die Rechtsprechung von dieser Sichtweise ab, müssten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls ergänzt werden, berichtet „Capital“.

Kündigung wäre für viele Anbieter attraktiv

Zum Hintergrund: Eine Kündigung laufender Riester-Verträge wäre für die Anbieter angesichts der niedrigen Zinsen durchaus attraktiv, denn unter den aktuellen Bedingungen ist es für sie schwierig, die erforderlichen Garantien für den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt zu erwirtschaften. Aus diesem Grund haben sich einige Anbieter aus dem Neugeschäft mit Riester-Verträgen komplett zurückgezogen.

Für ältere Riester-Sparer ist Vertragswechsel schwierig

Die Crux für Riester-Kunden bestünde – sollte das Vorgehen von Donner & Reuschel Schule machen – darin, dass es mit zunehmendem Alter schwieriger wird, den Riester-Vertrag zu wechseln. So sehen viele Vertragskonditionen ein recht niedriges Höchstalter sowie eine lange Mindestlaufzeit vor – dies macht es je nach Anbieter schon für Kunden ab einem Alter von 42 Jahren schwer, einen Vertragswechsel vorzunehmen. Das Fatale daran: Wer nicht wechselt, sondern den Vertrag nicht fortführt, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Riester-Banksparpläne fristen Schattendasein

Wie die aktuelle Riester-Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belegt, fristen Riester-Banksparpläne unter den Riester-Produkten ein Schattendasein: So haben die Deutschen rund 16,5 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen, wobei mit 10,8 Millionen Versicherungsverträge dominieren. Auf Platz zwei liegen Fondssparpläne (3,2 Millionen Verträge), Platz drei belegen Wohn-Riester-Produkte (1,7 Millionen Verträge). Riester-Banksparpläne bilden mit rund 774.000 Verträgen das Schlusslicht. Das kommt nicht von Ungefähr, denn diese Form des Riesterns hat sich bislang auch als besonders unrentabel erwiesen.