Körperlich gesunden Menschen ist ein Versicherungsschutz für die wichtigsten gesundheitlichen Risiken dringend zu empfehlen. Doch auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen können sich gegen bestimmte Risiken absichern. Selbstverständlich gibt es dabei einiges zu beachten. Ist der behinderte Mensch nicht in der Lage seine Angelegenheiten allein zu regeln, da er entweder nicht geschäftsfähig ist, sollten Angehörige oder bestellte Betreuer entsprechende Verträge abschließen.

Rein rechtliche betrachtet wird dann der Behinderte zum Versicherten und die Angehörigen oder der Vertreter zum Versicherungsnehmer. Viele weitere wichtige Informationen zu dem Thema „Leben mit Behinderung“ erhalten Sie auf dem Informationsportal My-handycap.de

Allgemeine Sachversicherungen

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist auch für Menschen mit Behinderung unproblematisch. Wer aber auf einen Rollstuhl, Hörgeräte oder sonstige Hilfsmittel angewiesen ist, sollte  beim Vertragsabschluss klären, ob diese mitversichert sind und in welchen Fällen die Versicherung einspringt. Wichtig ist hierbei zum Beispiel zu erwähnen, wo ein Rollstuhl oder Rollator grundsätzlich in der Nacht und am Tag abgestellt wird. Befindet er sich etwa nachts im Treppenhaus, muss geklärt sein, ob er auch dort gegen Diebstahl mitversichert ist.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung kann ohne große Schwierigkeiten abgeschlossen werden. Diese ist besonders dann wichtig, wenn der Versicherte als „nicht straffähig“ (§§ 19, 21 StGB) gilt, etwa wegen einer geistigen Behinderung.

Bitte beachten Sie: Für Rollstühle ist übrigens eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich, sofern sie schneller als sechs Stundenkilometer fahren können.

Risikolebensversicherung

Auch hier wird der Gesundheitszustand abgefragt, insofern kann der Abschluss ebenfalls Schwierigkeiten machen. Je nach Behinderung ist die Lebenserwartung teils niedriger und dieses Risiko wollen viele Versicherer nicht auf sich nehmen. Einen Versuch ist es wie bei der BU-Versicherung aber wert, denn es kommt sehr darauf an, um welche Art der Behinderung es sich handelt.

Pflegeversicherung

Der Abschluss einer Pflegeversicherung kann je nach Art und Grad der Behinderung schwierig sein, sofern sie mit einem hohen Risiko verbunden ist.  Das heißt, dass vom Eintritt der versicherten Gefahr bald auszugehen ist. Eine Ausnahme können die so genannten Pflege-Bahr-Tarife bieten.

Diese bieten zumindest eine Basis-Absicherung für den Pflegefall und stehen auch Menschen mit Behinderung offen, denn die Versicherung dürfen bei einer Pflegeversicherung keinen Versicherungsnehmer ablehnen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Schwieriger wird es bei Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen. Da die Art der Behinderung sehr unterschiedlich sein kann, sollte aber auf jeden Fall versucht werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Anfrage sollte über einen Vermittler erfolgen, der eine so genannte Risikovoranfrage stellt. Dies ist im Fall einer Ablehnung günstiger als eine direkte Anfrage bei einem Versicherer. Lehnt dieser nämlich ab, wird es überaus schwer, bei einem anderen Versicherer einen Vertrag abzuschließen. Eine erfolglose Risikoanfrage hingegen macht später weniger Probleme.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer etwa nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, ist automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern abgesichert. Privatversicherte, die im Laufe ihres Lebens schwerbehindert werden, können in die GKV zurückkehren. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht: Die Frist beträgt nur drei Monate nach Feststellung des Behinderungsgrads, zudem gilt eine Altersgrenze, die je nach Versicherer bei 45 bis 55 Jahren liegt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nur noch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherer ausweichen.

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) fragen ebenso wie die BU-Versicherer den Gesundheitszustand ab. In der Regel weisen sie Menschen mit Behinderung ab. Einen Ausweg bietet allerdings der Basistarif, für den keine Gesundheitsabfrage erfolgt. Allerdings ist er nur zum Beitragssatz von ca. 657 Euro monatlich zu haben.  Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlen allerdings nur die Hälfte.