Beitragsbemessungsgrenzen: Auf gut verdienende Beschäftigte und ihre Arbeitgeber kommen nächstes Jahr höhere Gehaltsabzüge für die Sozialbeiträge zu. Dies sieht die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vor, die von der Bundesregierung beschlossen werden soll. So soll die Lohnsumme, bis zu der Rentenbeiträge abgeführt werden, im Westen auf 6350 Euro monatlich und im Osten auf 5700 Euro monatlich steigen.

Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Gehalt zahlen dadurch im Westen monatlich gut 14 Euro und im Osten 28 Euro mehr allein in die Rentenversicherung. Für ihre Arbeitgeber kommen dieselben Beträge hinzu. Grundlage der Anhebungen sind die durchschnittlichen Lohnerhöhungen aus 2015.

Die Bundesregierung will zudem Ausländer aus anderen Staaten der Europäischen Union für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor, den das Kabinett ebenfalls auf den Weg bringen will. Neu eingeführt werden ein Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft für die Dauer von einem Monat und die Möglichkeit eines Darlehens für die Rückreisekosten in die Heimat.

Bei der Vorstellung des Entwurfs im April hatte die SPD-Politikerin unterstrichen, dass dies für EU-Ausländer keine Schlechterstellung zum bisherigen Recht sei. Sie wolle vielmehr ein Schlupfloch schließen, das sich durch ein Urteil des Bundessozialgerichts Ende 2015 aufgetan habe. Das Gericht hatte entschieden, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe hätten.