Der Bundestag hat das Reformkonzept von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) zur Stärkung der Betriebsrenten beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass Betriebsrenten für Geringverdiener attraktiver werden sollen und kleinere Unternehmen stärkere Anreize erhalten, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anzubieten. Der Bundesrat muss das Reformkonzept noch absegnen, die Abstimmung findet am 7. Juli statt.

Betriebe müssen nicht mehr für Garantien geradestehen
Zum Hintergrund: Kleinere und mittlere Unternehmen bieten nur selten eine betriebliche Altersversorgung an. Um diese stärker als bisher zu motivieren, sollen Garantien und Mindestleistungen entfallen. Dem Konzept zufolge sollen die Betriebe lediglich für die so genannte Zielrente, die sich aus den eingezahlten Beträgen ergibt, geradestehen, nicht aber für eine bestimmte Renditevorgabe. Macht der Arbeitgeber eine Beitragszusage, soll er im Fall einer Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des umgewandelten und sozialversicherungsfreien Entgelts als Zuschuss an die jeweilige Versorgungseinrichtung zahlen. Diese Neuregelung soll für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab den 1. Januar 2018 gelten, für bereits bestehende Vereinbarungen soll der Arbeitgeberzuschuss hingegen nach einer Übergangsfrist von vier Jahren ab Anfang 2022 gelten. Nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte können vereinbaren, dass Tarifverträge ihrer Branche auch für sie gelten sollen.

Um die Verbreitung der Betriebsrente zu forcieren, soll künftig auch die Praxis des „Opting out“ zulässig sein. Diese sieht vor, dass Mitarbeiter automatisch in eine Betriebsrente einzahlen, wenn sie nicht ausdrücklich dagegen stimmen. Zudem ist vorgesehen, dass der steuerfreie Höchstbetrag von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt. Derzeit entspricht dies der Anhebung des steuerfreien Betrags von 254 Euro monatlich auf 508 Euro, bezogen auf 6.350 Euro Monatsentgelt (West, Stand 2017). Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag soll hingegen unverändert vier Prozent betragen.

Mehr Anreize für Geringverdiener
Weitere Anreize sollen für Geringverdiener geschaffen werden, damit sie stärker als bisher privat fürs Alter vorsorgen. Zudem sollen auch die Betriebe stärker motiviert werden, für diese Arbeitnehmer eine Betriebsrente anzubieten. Das Modell sieht vor, dass die Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit einem Brutto-Monatseinkommen von maximal 2.200 Euro mindestens 240 Euro zusätzlich in die Betriebsrente einzahlen können. Im Gegenzug können sie 30 Prozent der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten. Die Arbeitnehmer wiederum sollen einen Förderbetrag erhalten. Für Beiträge des Arbeitgebers von 240 bis 480 Euro pro Kalenderjahr erhält der Arbeitnehmer im Zuge der Verrechnung mit seiner Lohnsteuer einen Förderbetrag von 72 bis maximal 144 Euro pro Kalenderjahr gutgeschrieben.

Freibeträge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
Auch hinsichtlich der Grundsicherung im Alter sind Änderungen vorgesehen, so dass sich die eigene Vorsorge stärker als bisher lohnt: Für Betriebs- und Riester-Renten soll ein Freibetrag von bis zu 200 Euro eingeführt werden. Bislang haben Geringverdiener mit geringen Rentenansprüchen kaum etwas von eigener Vorsorge, da die Zahlungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Damit besteht derzeit kaum ein Anreiz, private Vorsorge zu betreiben.

Zusätzlich zur Stärkung der Betriebsrente beinhaltet der Gesetzentwurf auch eine erweiterte Förderung der Riester-Rente. Die jährliche Grundzulage soll von derzeit 154 auf 175 Euro ab 2018 steigen. Derzeit gibt es bundesweit rund 16 Millionen Riester-Verträge, rund 18 Millionen Deutsche zahlen in eine betriebliche Altersvorsorge ein.