Betriebsrente – In der Ansparphase Steuern sparen
Arbeitnehmer können betrieblich vorsorgen und während der Ansparphase Sozialbeiträge und Einkommensteuer sparen. Bei der Entgeltumwandlung überweist der Arbeitgeber einen Sparbeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag. Somit sind die Beiträge zunächst frei von Steuern und Sozialabgaben. Diese werden erst auf die Auszahlungen im Ruhestand fällig. Daran erinnert die Aktion „Finanzwissen der Fondsgesellschaften“. Auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) …..