Absetzbarkeit Arbeitszimmer: Ein Arbeitszimmer in Haus oder Wohnung kann mitunter Gegenstände von hohem Wert enthalten – sei es ein teurer PC, ein wertvolles Warenlager oder ein Fotostudio. Doch was passiert, wenn beispielsweise eingebrochen wurde oder ein Wasserschaden auftritt? Dann stellt sich die Frage, inwieweit das Arbeitszimmer über die Hausratversicherung berücksichtigt wird. Da die Assekuranz diese Thematik unterschiedlich handhabt, ist es ratsam, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, wenn ein Arbeitszimmer eingerichtet wird. Laut Versicherungsbedingungen deckt die Police üblicherweise nur Schäden an privat genutzten Räumen ab. Es gibt aber Anbieter, die Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen mitversichern. So kann ein Kriterium darin bestehen, ob das Arbeitszimmer ausschließlich über Privaträume erreichbar ist, Publikumsverkehr herrscht oder ob separater Eingang zum Arbeitszimmer existiert. Teils ist der Versicherungsschutz dann auch auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

Steuerliche Behandlung ist relevant

Wichtig ist zudem die Tatsache, ob das Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird oder nicht. Wenn ja, kann dies zum Ausschluss des Raumes aus der Hausratversicherung führen. Wer also bislang seine Tätigkeit in einer Arbeitsecke durchgeführt hat und beispielsweise ein frei gewordenes Kinderzimmer in ein Büro umfunktioniert, kann die steuerlichen Vorteile des anteiligen Kostenabzugs zwar nutzen, muss sich dann aber auch gleichzeitig um den Versicherungsschutz kümmern. Die Versicherungsprämie – sofern sie unverändert bleibt – kann dann anteilig zur Wohnungsgröße als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Angebote vergleichen

Ist das Arbeitszimmer über die Hausratpolice nicht versichert, kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: Zum einem kann der Versicherer den Raum gegen eine Zusatzprämie mitversichern. Zum anderen kann eine separate Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, für beide Varianten Angebote einzuholen und dann zu vergleichen. Dabei sollte die Versicherungssumme nicht unterschätzt werden. So deckt die bei der Hausratversicherung übliche Ermittlung der Versicherungssumme über pauschale Beträge pro Quadratmeter nicht immer den Wert ab, den Arbeitsgeräte, Computer oder Waren in Summe bilden. Gerade Letztere können die Versicherungssumme hochtreiben, doch genau für diesen Fall ist ein Versicherungsschutz wiederum sehr wichtig. Soll etwa ein Büro mit 15.000 Euro in einem Wohngebiet versichert werden, fallen hierfür rund 85 Euro jährlich für den Versicherungsschutz an. Teurer ist die Prämie, wenn es sich nicht um ein reines Büro handelt und beispielsweise ein Fotolabor mit sehr wertvollen Gerätschaften zu versichern ist.

Elementarversicherung prüfen

Nicht nur die Hausratversicherung dient dazu, das Arbeitszimmer zu versichern. Wichtig ist auch die Elementarversicherung, die wahlweise als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Existiert eine solche Zusatzversicherung, sollte geklärt werden, inwieweit sie auch das Arbeitszimmer einschließt. Wird der Raum beispielsweise durch einen Überflutungsschaden unbewohnbar und muss saniert werden, greift die Hausratversicherung nur für die unbrauchbar gewordene Einrichtung sowie die Geräte, sofern das Arbeitszimmer mitversichert ist. Die Sanierungskosten sind hingegen nur über eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgedeckt. Wer eine solche Versicherung bislang nicht hat, sollte noch einmal überlegen, wie wichtig sie für das Arbeitszimmer ist. Dies hängt unter anderem auch von den Gegebenheiten vor Ort ab. So ist beispielsweise ein Büro im Souterrain eher durch einen möglichen Überflutungsschaden gefährdet als ein Raum im ersten Obergeschoss. Gerade in ohnehin gefährdeten Gegenden sollte darauf geachtet werden, dass auch das Arbeitszimmer unter den Versicherungsschutz fällt.