Beim Hausbau kann so einiges passieren – und das Geld der meisten Bauherren ist ohnehin schon knapp bemessen, da sie es für die Finanzierung benötigen. Besser ist es also, sich gegen etwaige Schäden abzusichern, die vom Baugrundstück ausgehen. Verbraucherzentralen und auch der verbraucherorientierte Bund der Versicherten empfehlen darum den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Baugerüst umkippt und ein parkendes Auto beschädigt wird und gilt meist über einen Zeitraum von zwei Jahren. Auch wer ein Haus kauft und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen plant, sollte den Abschluss in Erwägung ziehen. Zuvor sollte in diesem Fall jedoch geprüft werden, inwieweit eine bestehende Privathaftpflichtversicherung solche Sanierungsvorhaben bereits einschließt oder nicht. Häufig ist der Versicherungsumfang auf einen bestimmten Betrag begrenzt, der hierfür ausreichen könnte, aber nicht für einen kompletten Neubau ausreicht. Wer Haus und Grundstück über einen Bauträger kauft, braucht die Police laut Bund der Versicherten übrigens nicht.

Helfer müssen separat versichert werden

Als Deckungssumme für Personen- und Sachschäden werden drei, besser fünf Millionen Euro empfohlen. Die Kosten für solche Policen hängen vom Baupreis und der Konstruktionsweise ab: Bei Fertighäusern sind die Prämien oftmals niedriger. Einen Aufschlag berechnen Versicherer hingegen, wenn der Versicherungsnehmer auf dem Bau selbst in größerem Umfang mit anpackt. Der Grund: Laien unterlaufen häufiger Fehler, was zu einem erhöhten Risiko durch nicht fachgerechtes Verhalten auf der Baustelle führt. Wichtig zu wissen: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt nicht ein, wenn beispielsweise ein Bekannter auf der Baustelle arbeitet und dabei zu Schaden kommt. Daher müssen alle Privatpersonen, die auf der Baustelle mithelfen, über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, andernfalls droht dem Bauherrn ein Bußgeld. Dieser kann, muss sich aber nicht selbst versichern. Ratsam ist dies jedoch

Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sind recht überschaubar und liegen beispielsweise bei einem 130-Quadratmeter-Haus und 350.000 Baukosten bei 80 bis knapp 280 Euro – vergleichen lohnt sich also. Die Beiträge für die Bau-Berufsgenossenschaft hängen vom zeitlichen Aufwand der Helfer ab: Für 100 Stunden Helfertätigkeit fallen rund 140 Euro Versicherungskosten an. Dabei wird ein fiktives Arbeitsentgelt von 11,62 Euro unterstellt, auf das 12,0164 Prozent Beiträge fällig werden.

Oder – anders ausgedrückt: Pro Arbeitsstunde sind 1,40 Euro für den Versicherungsschutz zu kalkulieren, weitere Informationen können bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft abgerufen werden. Wie der Bund der Versicherten mitteilt, sind Helfer bei Bauvorhaben, die mit bestimmten öffentlichen Fördermitteln gefördert werden, beitragsfrei versichert. Wer also Fördermittel in Anspruch nimmt, sollte sich hierzu informieren.

Umfangreicherer Versicherungsschutz möglich

Neben der Bauherren-Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Policen, die Bauherren zumindest in Erwägung ziehen sollten: So lässt sich der Rohbau über eine Feuer-Rohbauversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion absichern. Einige Wohngebäudeversicherer bieten diesen Versicherungsschutz kostenfrei an, wenn nach Fertigstellung des Hauses eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Diese tritt dann automatisch in Kraft.

Eine weitere Option: Die Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung. Sie deckt unvorhergesehene Schäden ab, die an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen entstehen. Auf Wunsch können weitere Risiken eingeschlossen werden – etwa höhere Gewalt, Sturm und Hagel, Überschwemmungen oder Vandalismus und Ausführungsfehler. Der Bund der Versicherten empfiehlt bei dieser Komponente, die Baufirma und Handwerker zu fragen, ob sie sich am Versicherungsbeitrag beteiligen. Diese profitieren nämlich ebenfalls von der Versicherung, die auch dann zahlt, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht.

Bauherren profitieren von Policen für Bauträger

Übrigens: Nicht nur Bauherren können sich versichern, sondern auch die Bauträger. Haben sie eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen, spricht dies für sie. Denn die Versicherer gewähren den Schutz erst nach einer Bonitätsprüfung. Der Grund: Die Versicherung springt ein, wenn der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmelden muss und eine andere Firma mit der Fertigstellung des Hauses beauftragt werden muss. Die Baugewährleistungsversicherung wiederum zahlt, wenn der Bauträger während der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren Mängel beheben müsste, aber zwischenzeitlich insolvent geworden ist.