Der deutsche Fondsverband BVI hält die Verordnung der Europäischen Kommission zur Einführung eines europäischen Altersvorsorgeprodukts PEPP (Pan-Europaen Personal Pension Product) für einen entscheidenden Schritt, um die private Altersvorsorge europaweit zu stärken. „Die Altersvorsorge der Bürger ist eine der zentralen Fragen, die die EU angesichts der demografischen Entwicklung lösen muss. Mit der Verordnung zur Europa-Rente hat die EU-Kommission ein in vielen Punkten überzeugendes Konzept vorgelegt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Den Plänen zufolge soll die Europa-Rente grenzüberschreitend angeboten werden können, kostengünstig, flexibel und portabel sein. Darüber hinaus stehen den Bürgern bis zu fünf Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, vier davon sind frei von Kapitalgarantien. Mit der Europa-Rente erkennt die Europäische Kommission Fonds außerdem europaweit erstmals offiziell als Produkte für die private Altersvorsorge an. Richter: „PEPP ist die gesetzliche Anerkennung von Fonds zum Zweck der privaten Altersvorsorge.“ In Deutschland sind 3,2 Millionen der insgesamt 16,5 Millionen Riester-Verträge reine Fondssparpläne. Darin verwalteten die Fondsgesellschaften Ende 2016 ein Vermögen von 24 Milliarden Euro.

Allerdings hapert das Konzept noch im Detail. Insbesondere die steuerliche Ausgestaltung könnte die Europa-Rente vor große Hürden stellen. Denn die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, PEPP die gleichen steuerlichen Vorteile wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten zu gewähren. Außerdem dürfen sie wesentliche Bausteine der Produktgestaltung wie die Mindestvertragslaufzeit und -beitragshöhe flexibel handhaben. Dazu Richter: „Hier wären einfachere Vorgaben sinnvoller, um einen Flickenteppich in Europa zu vermeiden. Es wäre schade, wenn PEPP am Ende an seiner Komplexität scheitern würde.“