Die Deutsche Bundesbank kann am EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen weiter teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge abgewiesen, mit denen eine weitere deutsche Beteiligung gestoppt werden sollte. Die Anträge des früheren CSU-Politikers Peter Gauweiler und anderer Kläger blieben damit erfolglos. Zur Begründung hieß es, sie seien unzulässig, weil eine einstweilige Anordnung die Entscheidung im Hauptverfahren schon vorweggenommen hätte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer Zweifel geäußert, ob das Programm noch in den Kompetenzbereich der Europäischen Zentralbank (EZB) falle oder eine unzulässige Staatsfinanzierung vorliege. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wurden entsprechende Fragen vorgelegt. Erst wenn der EuGH darüber entschieden hat, wird das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt.

Gauweiler und andere Kläger wollten mit ihren Eilanträgen erreichen, dass Deutschland bis zur endgültigen Entscheidung seine Beteiligung sofort stoppt. Das lehnte der Zweite Senat des Verfassungsgerichts aber ab. Aus Sicht der Kläger birgt das EZB-Programm große Risiken für den deutschen Staatshaushalt und ist verfassungswidrig.

EZB-Chef Mario Draghi hatte die unkonventionellen Maßnahmen 2015 unter anderem mit einer Deflationsgefahr begründet, einer gefährlichen Abwärtsspirale aus fallenden Preisen und Investitionen. Bis Ende 2017 dürfte die EZB Wertpapiere im Volumen von rund 2,3 Billionen Euro gekauft haben. Weitere Transaktionen danach sind möglich, aber noch nicht beschlossen. Mittlerweile geht es den Ländern der Euro-Zone wirtschaftlich wieder besser. Die Inflationsrate ist zwar noch unter dem EZB-Ziel von knapp zwei Prozent, aber zumindest näher dran.
Der Zweite Senat in Karlsruhe betonte, eine Untersagung weiterer Käufe durch die Bundesbank hätte weitreichende Folgen gehabt und nicht nur einen vorläufigen Charakter. Denn die Zielsetzung des Programms würde dann “aufgrund des hohen prozentualen Anteils der von der Bundesbank getätigten Ankäufe stark eingeschränkt oder womöglich sogar verhindert werden”.