Mit der Flexi-Rente wollen Union und SPD ab 2017 längeres Arbeiten über das Rentenalter hinaus belohnen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der von den Fraktionen mit dem Arbeitsministerium vereinbarte Gesetzentwurf passierte am Mittwoch das Kabinett. „Weiterarbeiten über die Regelarbeitsgrenze hinaus wird sich deutlich mehr lohnen, und das Teilrentenrecht wird deutlich vereinfacht“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles.

Die Rentenversicherung kritisierte, das Verfahren zur Einkommensanrechung bei den Zuverdiensten zur Teilrente sei ungeeignet, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Linke kritisierten die Reform als nicht weitgehend genug.

Kernpunkte der Reform sind Erleichterungen bei der Teilrente und noch höhere Rentenaufschläge für Beschäftigte, die im Rentenalter weiterarbeiten. Arbeitgeber sparen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn sie Arbeitnehmer über die Renten-Altersgrenze hinaus beschäftigen. Laut dem Reuters vorliegenden Entwurf muss die Bundesagentur für Arbeit dadurch mit Mindereinnahmen von 79 bis zu 87 Millionen Euro jährlich rechnen. Die neuen Regelungen treten zum Teil zum Jahresanfang in Kraft, das neue Hinzuverdienstrecht erst ab Juli 2017.

Teilrentner dürfen mehr vom Zuverdienst zu den Altersbezügen behalten und können die Reduzierung ihrer Arbeitszeit flexibler gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte jedoch, in der geplanten Form seien die neuen Regeln „wenig geeignet, Beschäftigte zu veranlassen, länger im Erwerbsleben zu bleiben.“ Der Grund liege darin, dass im jährlichen Rentenbescheid zum 1. Juli der voraussichtliche Zuverdienst vorausgeschätzt werden müsse. Die genaue Abrechnung folge dann ein Jahr später. Eine bessere Alternative sei das Verfahren, das bei Witwen- und Waisenrenten seit Jahrzehnten verankert sei. Dort werde in der Regel im Rentenbescheid der Vorjahresverdienst berücksichtigt. Der Bundestag soll sich noch im September mit dem Entwurf befassen.