Schlechter Jahresauftakt für zahlreiche Versicherungskunden von Allianz und Zurich: Die beiden Gesellschafter haben angekündigt, den so genannten Rentenfaktor für diverse Fondspolicen und andere kapitalmarktorientierte Produkte aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu senken. Im Klartext bedeutet dies: Die spätere Rente wird niedriger ausfallen als bislang prognostiziert. Das berichtet die ‚Frankfurter Allgemeine Zeitung’ (F.A.Z.). Nach ihren Angaben betrifft die Änderung allein bei der Allianz rund 700.000 Versicherte. Doch was hat es mit damit genau auf sich und wie funktioniert die Berechnung der späteren Rentenhöhe eigentlich?

Warum sinken die Rentenzusagen?
Sinkt der Rechnungszins, reduziert sich auch der Rentenfaktor, mit dem das angesparte Guthaben in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Dieser Zinssatz lag bei der Allianz etwa zuletzt je nach Produkt bei 2,75 beziehungsweise 2,25 Prozent und soll auf 1,75 Prozent gesenkt werden. Dies habe ein Unternehmenssprecher bestätigt, berichtet die F.A.Z.. Bei den Policen der Zurich Versicherung steht eine Senkung des Rechnungsfaktors um 18 bis 25 Prozent an. Daraus ergibt sich, dass die Rentenzahlungen geringer ausfallen werden als bislang prognostiziert. Dies ergibt sich aus der Formel, die für die Berechnung herangezogen wird. Sie lautet: Ablaufleistung x Rentenfaktor : 10.000 = Monatsrente. Beträgt beispielsweise der Rentenfaktor bislang 30 und die Ablaufleistung 100.000 Euro, ergibt sich daraus eine Monatsrente von 300 Euro. Sinkt der Rentenfaktor um 20 Prozent auf 24, beträgt die Rente nur noch 240 Euro. Betroffen sind somit auch nur Versicherte, die sich bei Rentenbeginn nicht für eine Auszahlung auf einem Schlag entscheiden, sondern monatliche Rentenzahlungen wünschen. Im Beispielfall bleibe also die Summe von 100.000 Euro unverändert.

Dürfen Versicherer den Rentenfaktor ändern?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass eine Änderung unter zwei Bedingungen möglich sei: Erstens bei einer merklichen Veränderung der Lebenserwartung oder zweitens bei dauerhaft sinkenden Kapitalmarktzinsen. Letzteres sei nun der Fall. Andernfalls müsse die Allianz noch mehr Geld in sichere Anleihen investieren und es dem Kapitalmarkt entziehen. Geringere Renditechancen seien die Folge.

Um den Rentenfaktor zu senken, müssen Versicherer einen unabhängigen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigten Treuhänder einbeziehen. Da der für eine solche Senkung betrachtete Referenzzinssatz in diesem Jahr von bislang 2,54 auf 2,25 Prozent sinken werde, hätten die Treuhänder das Vorgehen bestätigt, berichtet die F.A.Z..

Wer ist konkret betroffen?
Bei der Allianz gilt die Senkung des Rentenfaktors für Policen aus den Jahren 2001 bis 2011. Betroffen sind zum einen fondsgebundene Rentenversicherungen und zum anderen Policen der Produktreihe Indexselect. Zurich hat den Rentenfaktor für Verträge gesenkt, bei denen in diesem Jahr die Rentenphase beginnt.

Wird die Rente tatsächlich sinken?
Das lässt sich vorab nicht sagen. Je nach Entwicklung auf den Kapitalmärkten kann die Rente später auch genau so hoch sein wie bislang angekündigt – oder höher. Denn der Rentenfaktor beziehungsweise der Rechnungszins kann theoretisch auch wieder heraufgesetzt werden. Generell handelt es sich nicht um einen garantierten, sondern einen avisierten Wert. Die Allianz geht laut F.A.Z. nicht davon aus, dass die Rente tatsächlich niedriger ausfallen wird. Laut dem Sprecher des Unternehmens sei ein hoher Rentenfaktor aktuell nur über ein größeres Engagement in festverzinslichen Wertpapieren darstellbar. Dies widerspricht dem Sprecher zufolge jedoch den Renditevorstellungen, die Kunden an eine Fondspolice stellen. Verbraucherschützer sehen den Schritt der beiden Versicherer kritisch, da nun andere Anbieter folgen und sich auf die Vorgehensweise des Branchenprimus berufen könnten.