Riester-Sparen ist beliebt. Die Zahl der Deutschen mit Fonds-Riesterverträgen hat im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um 59.000 auf 3,2 Millionen zugenommen. Wenig bekannt ist, dass auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen Riester-Vorsorge erhalten können. Ist in der Ehe der eine Partner förderberechtigt und zahlt in einen Riester-Vertrag ein, kann auch der andere die staatliche Förderung für die Altersvorsorge bekommen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Beim sogenannten „Huckepack-Riestern“ können Ehepartner die Zuschüsse erhalten, selbst wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Denn das ist an sich Voraussetzung für einen Riester-Vertrag. Bedingung ist allerdings, dass zumindest ein Ehepartner förderberechtigt ist. Dann kann er seinen Partner beim Riestern „huckepack“ nehmen. Dieser schließt dazu einen eigenen Vertrag ab: Riester-Sparen ist mit einem Bank- oder Investmentfondssparplan, einer privaten Rentenversicherung oder über einen Bausparvertrag möglich. Der nicht arbeitende Ehe-partner muss allerdings einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr oder 5 Euro monatlich einzahlen, damit er die volle staatliche Zulage von 175 Euro erhält. Sollten noch Kinder vorhanden sein, zahlt der Staat 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Falls durch eine Scheidung das „Huckepack-Verhältnis“ zerbricht, kann der nun nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Hat er wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er mit eigenen Mitteln weiter riestern. Das ist günstiger als die Kündigung des Vertrags. Denn in diesem Fall müsste die bisher erhaltene Förderung an den Staat zurückgezahlt werden. Die Huckepack-Regelung gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.