Das Bundeskabinett hat neue Zulassungsregeln für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beschlossen. Für beide Berufsgruppen soll künftig eine Erlaubnispflicht gemäß Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) gelten. Maßgeblich hierfür werden für beide die Kriterien Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie ein Sachkundenachweis. Gewerbliche WEG-Verwalter müssen darüber hinaus eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Initiative für die Gesetzesnovelle ging vom Bundeswirtschaftsministerium aus. Die Neuordnung soll dazu beitragen, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, indem künftig über den Sachkundenachweis die Qualifikation der Makler und Verwalter sichergestellt werden soll. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung soll Besitzer von Eigentumswohnungen vor finanziellen Schäden bewahren, die aus einer fehlerhaften Ausübung des Berufs entstehen können, heißt es in einer von der Bundesregierung herausgegebenen Erklärung. Der Hintergrund: Bislang können auch Personen ohne entsprechende Qualifikation eine Zulassung als Makler oder Gewerblicher WEG-Verwalter erhalten, was „schwarzen Schafen“ ohne Fachkompetenz den Zugang erleichtert.

Immobilienverwalter: Keine Zulassung ohne Berufshaftpflicht

Der Referentenentwurf, den das Ministerium im Juli 2015 vorgestellt hatte, sah eine Gleichbehandlung beider Tätigkeitsbereiche bei der Berufshaftpflichtversicherung vor. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf weicht hiervon ab, da nun lediglich die gewerblichen Immobilienverwalter künftig eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen müssen, wenn sie die Zulassung beantragen. Immobilienmakler betrifft diese Auflage nun doch nicht, da der Gesetzgeber bei dieser Berufsgruppe kein erhöhtes Haftungsrisiko sieht. Ob die Erlaubnispflicht nach Paragraf 34c GewO auch für Verwalter von Mietwohnungen gelten soll, soll im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens geregelt werden.

Nicht immer ist ein Sachkundenachweis erforderlich

Der Kabinettsbeschluss sieht mehrere Ausnahmen vor. Für beide Berufsgruppen soll – analog zur Regelung für Kreditvermittler – eine Alte-Hasen-Regelung gelten. Demnach müssen Verwalter und Makler, die seit mehr als sechs Jahren in ihrem Metier tätig sind, keinen Sachkundenachweis erbringen. Die Einzelheiten zu den erforderlichen Prüfungen sollen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgeschrieben werden. Durchgeführt werden sollen die Prüfungen von den regionalen Industrie- und Handelskammern. Sich selbst verwaltende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Miteigentümer, die die Verwaltung nicht auf gewerblicher Basis durchführen, sollen ebenfalls von dieser Auflage ausgenommen werden. Auch für Eigentümer, die ihren Immobilienbesitz selbst verwalten, soll diese Ausnahme gelten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Gewerbliche Wohneigentumsverwalter verpflichtet sind, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen. Auch wenn kein Sachkundenachweis erforderlich ist, müssen sonstige Qualifikationen von den Bewerbern vorgelegt werden. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn der betreffende Mitarbeiter auch aktiv an der Einberufung und Durchführung von WEG-Versammlungen beteiligt ist. Bei Mitarbeitern in anderen Tätigkeitsbereichen – etwa in der Buchhaltung – sind solche Qualifikationen nicht zwingend erforderlich.

Immobilienverbände begrüßen Berufszulassungsregelung

Der Immobilienverband IVD begrüße die Neuregelung, so Verbandschef Jürgen Michael Schick. Ginge es nach dem Dachverband der Immobilienwirtschaft, wären weitreichendere Standards wünschenswert gewesen, was den Sachkundenachweis und die Versicherungspflicht für Immobilienmakler betrifft. Der Verband macht beides zur Bedingung für eine Mitgliedschaft. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) äußerte sich ebenfalls positiv, ebenso der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Der Verband fordert seit Jahren eine Zulassungsregelung.

Mit der Einführung der neuen Regelungen für die Zulassung in diesen Berufen ist voraussichtlich Ende 2017 zu rechnen, so der DDIV. Ab Inkrafttreten müssen die von der Neuregelung betroffenen Makler und Verwalter innerhalb von sechs Monaten einen Zulassungsantrag stellen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Verkündet werden könnte das Gesetz bereits im ersten Quartal des kommenden Jahres. Die Rechtsverordnung für den Sachkundenachweis könnte daran anschließend folgen.