Im Frühjahr startet traditionell die Hauptversammlungssaison. Von den insgesamt 30 Gesellschaften des DAX berufen im April acht und im Mai 18 Aktiengesellschaften ihre ordentliche Hauptversammlung ein.

Wer Aktien besitzt, kann dann seine Aktionärsrechte wahrnehmen. Die Aktionäre können vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens verlangen, über eine etwaige Gewinnbeteiligung (Dividende) abstimmen und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen.
Inhaber von Fondsanteilen müssen nicht aktiv werden, denn die Fondsgesellschaften agieren auf Hauptversammlungen als Treuhänder ihrer Kunden. Bei ihrer Abstimmung orientieren sich die Fondsgesellschaften dabei zumeist an den Vorgaben der Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des BVI (ALHV). Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Die ALHV sind auf der BVI-Webseite einsehbar.

Folgende Punkte stehen auf einer ordentlichen Hauptversammlung üblicherweise auf der Tagesordnung. Zu allen diesen Punkten können Aktionäre auf der Hauptversammlung sprechen und ihre Fragen direkt an den Vorstand der Aktiengesellschaft richten.

Bericht zur Geschäftsentwicklung 

Am Beginn der Hauptversammlung erläutert der Vorstand die Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres, informiert über den Start ins neue Jahr und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.

Entscheidung zur Gewinnverwendung

Arbeitet ein Unternehmen profitabel, stimmen die Aktionäre über den Vorschlag des Vorstands ab, welcher Teil der erwirtschafteten Gewinne als Dividende ausgeschüttet wird oder für weitere Investitionen im Unternehmen verbleiben soll.

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Bei einer Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre darüber hinaus, ob die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet werden sollen. Sind die Aktionäre mit den Leistungen der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder einverstanden, stimmen sie mit „ja“. Sind sie das nicht, können sie die Entlastung verweigern.
Gründe, die gegen eine Entlastung der Vorstandsmitglieder sprechen, können etwa ein Gewinneinbruch des Unternehmens, mangelhaftes Risikocontrolling oder anhängige Klagen sein.
Häufigste Kritikpunkte, die gegen eine Entlastung von Aufsichtsratsmitgliedern sprechen, sind Ämterhäufung, eine fehlende Offenlegung der fachlichen Qualifikation oder eine mangelnde Unabhängigkeit.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Auch bei der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats sollten die Aktionäre auf deren fachliche Qualifikation achten, denn der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand eines Unternehmens. Viele Unternehmen berufen aber die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat weit überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre. Doch sollten auch unabhängige sachkundige Personen den Vorstand überwachen.