Deutschlands Immobilienwirtschaft hat die Politik davor gewarnt, aus Furcht vor einer Preisblase den Kredithahn zuzudrehen. „Aktuell über eine weitere Verschärfung der Kreditvergabe zu diskutieren, ist schlichtweg nicht sinnvoll“, kritisierte der „Zentrale Immobilien Ausschuss“ (ZIA) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser sieht vor, der Finanzaufsicht vorsorglich neue Instrumente in die Hand zu geben, mit denen sie die Kreditstandards heraufsetzen kann, falls es zu einer Überhitzung kommt. Nach Einschätzung der Banken und Sparkassen ist Deutschland aber weit davon entfernt.

Mit den extrem niedrigen Zinsen hat in den vergangenen Jahren auch die Nachfrage nach Immobilienkrediten kräftig zugenommen. Von Seiten der Bundesregierung hieß es, derzeit sei eine Preisblase nicht in Sicht, es sei aber gut, sich vorsorglich die richtigen Instrumente zuzulegen. Wie wichtig der Immobiliensektor für die Wirtschaft ist, zeigt sich daran, dass 70 Prozent der Schulden der Privathaushalte auf Immobilienkredite entfallen.
„Natürlich können wir verstehen, dass der Gesetzgeber aktiv gegen eine mögliche Preisblasenbildung am deutschen Immobilienmarkt vorgehen möchte“, sagte der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Finanzierung, Burkhard Dallosch. Zugleich warnte er aber vor Aktionismus: „Ein weiterer Hemmschuh für die Kreditvergabe schadet in erster Linie dem dringend benötigten stabilen Finanzierungsumfeld für private und professionelle Immobilieninvestoren.“ Einerseits über die Schaffung von neuen und bezahlbaren Wohnungen zu sprechen und andererseits die Finanzierung dafür zu erschweren, könne nicht gutgehen.

In der Bundesregierung wird dagegen betont, dass die neuen Instrumente nur zum Einsatz kämen, wenn es geboten sei. Sie im Werkzeugkasten zu haben, sei aber richtig. So hätten etwa Irland und Spanien gezeigt, dass ein Platzen von Preisblasen auf dem Wohnungsmarkt für die gesamte Volkswirtschaft gravierende Folgen haben könnte. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bankenaufsicht etwa eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert und für das Verhältnis zwischen der Gesamtverschuldung eines Kreditnehmers und seinem Einkommen festlegen kann. Auch ein Zeitraum, in dem ein bestimmter Teil des Darlehens getilgt werden muss, könnte fixiert werden.

Für Kleindarlehen sieht der Gesetzentwurf allerdings eine Bagatellgrenze vor, ebenso für Anschlussfinanzierungen und Renovierungen sowie für den sozialen Wohnungsbau. Außerdem kann den Banken in einem begrenzten Umfang gestattet werden, von den Sicherheitsstandards abzuweichen. Mit dem Gesetz wird nur die Rechtsbasis für den Einsatz der Notfall-Instrumente geschaffen, ob sie eingesetzt werden, hängt von der Marktentwicklung ab.

„Ich sehe heute nirgendwo die Notwendigkeit, irgendwo einer Überhitzung entgegenzuwirken“, sagte Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon. Zwar gebe es einige regionale Immobilienmärkte, an denen es bemerkenswerte Preisentwicklungen gebe: „Aber von einer Blase in Bezug auf die Immobilienwirtschaft in Deutschland würde ich nicht sprechen.“ Auch der Privatbankenverband BdB erklärte, derzeit seien keine Anzeichen für eine Überhitzung zu erkennen. „Die Kreditvergabemöglichkeiten zu beschränken, kann gravierende realwirtschaftliche Folgen haben“, warnte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer. Die neuen Instrumente dürften nur eingesetzt werden, wenn sie zuvor intensiv geprüft worden seien.