Ab dem 17. April 2018 verschlechtern sich die Konditionen für die KfW-Darlehensprogramme „Energieeffizient Bauen (153) und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“. Anträge, die bis zum 16. April 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen, werden noch zu den derzeit gültigen und attraktiveren Konditionen vergeben. Als Nachweis gilt bei dieser Frist der Posteingangsstempel. Wer noch von den bisherigen und deutlich attraktiveren Konditionen profitieren will, sollte daher prüfen, ob die Antragstellung bis dahin erfolgen kann. Danach gelten folgende Änderungen:

20 Jahre Zinsbindung werden abgeschafft

Wer großen Wert auf Planungssicherheit setzt und daher eine Zinsbindung von mehr als den üblichen zehn Jahren setzen möchte, geht beim KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) künftig leer aus. Denn die Förderbank schafft diese Zinsfestschreibung ab. Künftig werden diese Darlehen nur noch mit zehn Jahren Zinsbindung vergeben. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase bieten solche sehr langen Zinsbindungen zu attraktiven Konditionen hohe Sicherheit, künftig können Bauherren diese Sicherheit nun über Darlehen anderer Banken nutzen.

Sondertilgungen nicht mehr kostenlos

An Attraktivität verlieren beide KfW-Förderdarlehensprogramme künftig, weil Sondertilgungen nicht mehr ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich sind. Diese große Flexibilität war bislang gerade bei Baudarlehen ein echter Vorteil, da der Neubau eines Hauses häufig teurer wird als vorab kalkuliert. Dies verschaffte Häuslebauern die Möglichkeit, eine etwas höhere Darlehenssumme zu vereinbaren als nötig. Blieben die Baukosten im Rahmen, war die Rückzahlung des nicht benötigten Darlehensanteils problemlos und kostenfrei möglich. Künftig müssen Bauherren daher auf andere Möglichkeiten ausweichen, um einen finanziellen Puffer für ihr Neubauvorhaben einzubauen, damit eine teure Nachfinanzierung vermieden werden kann.

Bereitstellungszinsen fallen künftig früher an

Ein weiterer Pluspunkt für Bauherren bestand bislang darin, dass die KfW erst nach zwölf Monaten Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Darlehensanteil ihrer Förderdarlehen verlangte. Da diese mit 0,25 Prozent pro Monat bei einer gar nicht so selten vorkommenden Verzögerung am Bau angesichts der hohen Darlehensbeträge deutliche Zusatzkosten bei der Finanzierung verursachen und viele Banken deutlich kürzere Fristen für die bereitstellungszinsfreie Zeit setzen, ergab sich bei diesen Krediten ein Kostenvorteil. Künftig müssen Bauherren bereits nach sechs Monaten den Zinsaufschlag berappen. Auch diese Zeitspanne ist allerdings oft noch günstiger, da viele Banken schon nach drei Monaten Bereitstellungszinsen verlangen.

KfW-Programme bleiben dennoch eine Überlegung wert

Auch wenn die genannten Änderungen die KfW-Darlehenskonditionen verschlechtern werden, bleiben die Förderkredite eine Überlegung wert. So werden sie von einigen Banken als Eigenkapitalersatz gewertet, was die Finanzierungskonditionen für den zusätzlichen Darlehensbedarf über eine klassische Bank positiv beeinflusst. Dies liegt daran, dass auf diesem Wege eine niedrigere Beleihungsgrenze eingehalten werden kann. Damit sind KfW-Darlehen vor allem für Bauherren mit wenig Eigenkapital interessant – sofern sie die Darlehensbelastung finanziell stemmen können.

Hinzu kommt, dass die KfW einen Tilgungszuschuss gewährt, der umso höher ausfällt, je höher der energetische Standard des Neubaus oder Bestandsgebäudes nach Sanierung ausfällt. Beim Programm 151/152 (Energieeffizient Sanieren) liegt der Zuschuss je nach Maßnahme und erreichtem Standard bei 7,5 bis 27,5 Prozent des maximalen Darlehensbetrags, der je nach Maßnahme bei 50.000 oder 100.000 Euro liegt. Beim Programm 153 (Energieeffizient Bauen) sind es fünf bis 15 Prozent von maximal 100.000 Euro.

Weitere Informationen zu beiden KfW-Programmen können hier abgerufen werden.