Eine Photovoltaikanlage ist eine große Investition. Sie sollte daher auch versichert sein. Doch welche Versicherung deckt die Anlage ab und in welchen Fällen greift sie? Nach Einschätzung von Stiftung Warentest ist es sinnvoll, die Anlage zu versichern, da etwa ein Brand der Anlage schnell dazu führen kann, dass das Feuer auf das Haus überspringt. Wer diese über ein Darlehen finanziert hat, muss ohnehin eine Police abschließen, weil die kreditgebende Bank dies verlangt. Die Kosten sind recht überschaubar, schon für weniger als 100 Euro jährlich ist ein adäquater Versicherungsschutz zu haben.

Wichtig: Bestehende Verträge prüfen, Versicherer informieren
Grundsätzlich sollten Hauseigentümer zunächst prüfen, ob die Anlage über ihre Wohngebäudepolice versichert ist. Dabei kann die Größe ein wichtiger Faktor sein. Ein Abgleich, ob die Voraussetzungen für den Einschluss der Anlage in die Wohngebäudeversicherung erfüllt sind, sollte daher sorgfältig erfolgen. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Bedingungen zu prüfen, sondern auch den Versicherer über die Installation der Photovoltaikanlage zu informieren.

Für die Privat- beziehungsweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann die Anlage ebenfalls von Belang sein. Auch bei den Versicherern, bei denen diese Policen abgeschlossen wurden, sollte die Anlage daher gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung ist deshalb wichtig, weil nur dann Schäden versichert sind, die von der Anlage ausgehen und Dritte betreffen – etwa, wenn die Anlage brennt und das Feuer auf ein Nachbarhaus übergreift.

Reicht der vorhandene Versicherungsschutz nicht für die Photovoltaikanlage aus, kann diese auch separat versichert werden. Dies ist über eine Zusatzpolice zur bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über eine separat abzuschließende Versicherung möglich. Die Zusatzpolice hat den Vorteil, dass etwa bei einem Brand nur ein Versicherer zuständig ist und langwierige Streitfälle darüber vermieden werden, welcher Versicherer welche Schäden zahlen muss.

Was bietet eine separate Photovoltaikanlagenversicherung?
Auch wenn die Wohngebäudeversicherung die Anlage einschließt: Versichert sind dann nur die Folgen, die sich aus den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ergeben. Sie sollte laut Stiftung Warentest folgende Fälle einschließen: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz sowie Sturm und Hagel. Auch Elementargefahren wie Schneedruck und Lawinen sollten zumindest in höheren Lagen eingeschlossen sein. Die Versicherung sollte ferner bei Diebstahl, Bedienungsfehlern und Kurzschluss sowie Schäden durch Wasser und Frost leisten, Tierbisse sollten bis zu einem Betrag von mindestens 1.000 Euro eingeschlossen sein, grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 Euro.

Mehrere Komponenten
Die Elektronikversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Marderbisse oder Vandalismus an der Anlage ab. Die Montageversicherung wiederum greift ab dem Moment, in dem die ersten Teile der Anlage angeliefert werden. Sie sichert unter anderem das Diebstahlrisiko ab. Sie zahlt auch, wenn beispielsweise Solarmodule bei der Montage beschädigt werden. Zudem können sich Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Ertragsausfallversicherung gegen das Risiko versichern, dass die Anlage außer Betrieb ist und kein Strom verkauft werden kann. Kommt es zu Ausfällen, zahlt die Versicherung einen bestimmten Tagessatz, der von der Jahreszeit abhängt. Stiftung Warentest empfiehlt, den Ertragsausfall für maximal drei Monate zu versichern.

Wichtig: Betreiberhaftpflichtversicherung
Wer Strom in das Stromnetz einspeist, verkauft den Strom und ist somit als Unternehmer tätig. Um Schäden zu versichern, die mit dem Betrieb der Anlage entstehen, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Der Grund: Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung würde hier nicht greifen, da sie keine Schäden aus gewerblicher Tätigkeit abdeckt.