Die Bundesregierung plant die Verabschiedung eines Gesetzes, das Instrumente zur Verhinderung von Immobilienblasen beinhalten soll. Der Referentenentwurf soll voraussichtlich im Sommer kommenden Jahres verabschiedet werden. Er basiert auf Empfehlungen des deutschen Ausschusses für Finanzstabilität (AFS), der sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zusammensetzt.

Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass eine Obergrenze bei der Vergabe von Immobiliendarlehen eingeführt werden soll. Diese soll sich auf den Immobilienwert und auf den Schuldendienst beziehen. Diese soll bundesweit festgelegt werden, was sich in Regionen mit höheren Immobilienpreisen nachteilig auswirken würde. Denn hier müssen Käufer aufgrund der Preislage meist höhere Kredite aufnehmen. Zudem ist geplant, dass Banken bei der Kreditvergabe auch auf das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen achten müssen. Weitere Verschärfungen bei der Kreditvergabe sind über zeitliche Vorgaben für die Rückzahlung von Immobiliendarlehen sowie eine Untergrenze für den Kapitaldeckungsgrad vorgesehen. Auch eine Mindest-Tilgungsrate soll eingeführt werden. Diese Beschränkungen würden es sowohl Verbrauchern als auch für Unternehmen erschweren, in Immobilien zu investieren, für tilgungsfreie Darlehen, die vor allem von Kapitalanlegern genutzt werden, würde letzteres das Aus bedeuten.

Bafin soll Beschränkungen umsetzen
Dem Referentenentwurf zufolge soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Aufgabe übernehmen, die eben geschilderten Beschränkungen in Form entsprechender Vorgaben im Krisenfall zu definieren. So müsste die Bafin beispielsweise festlegen, innerhalb welches Zeitraums ein Immobiliendarlehen zurückzuzahlen wäre. Die nun vorgestellten Maßnahmen entsprechen weitgehend den Empfehlungen, die der AFS bereits im vergangenen Jahr ausgesprochen hatte, das seinerzeit auch vorgeschlagene Wohnimmobilienkreditregister gehört allerdings nicht zum nun vorgesehenen Maßnahmenpaket.

Nicht alle Finanzierungen wären betroffen
Es soll jedoch nicht für Anschlussfinanzierungen, den sozialen Wohnungsbau sowie die Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen gelten. Auch bestehende Immobilienfinanzierungen sowie Kleinkredite wären nicht betroffen. Die Maßnahmen würden generell nur dann zum Einsatz kommen, wenn auf dem deutschen Immobilienmarkt eine Blase droht. Mit dem Entwurf geht die Bundesregierung einen ähnlichen Weg wie andere europäische Länder, die vorsorglich beschränkende Kreditvorschriften eingeführt haben oder zumindest für den Krisenfall bereithalten.

Bundesbank: Derzeit (noch) keine Maßnahmen erforderlich
Anlässlich des jüngst veröffentlichten Finanzmarktstabilitätsberichts der Bundesbank betonte die Vizepräsidentin Claudia Buch, dass die Preise für Wohneigentum seit 2010 zwar kräftig gestiegen seien, es zugleich aber keine Anzeichen für eine exzessive Kreditvergabe oder eine Abschwächung der Kreditvergabestandards gebe. Die Gefahr einer Immobilienblase sehe sie daher derzeit nicht. Immobilienkäufer sollten jedoch einkalkulieren, dass die Preise und Bewertungen auch wieder sinken könnten, warnt die Bundesbank-Vizepräsidentin.

Immobilienverband IVD kritisiert das Vorhaben
Der Immobilienverband Deutschland IVD äußert sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung. Die Regelungen würden den Kauf einer Immobilie zusätzlich zur bereits bestehenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie erschweren. Zudem sei derzeit kein Überangebot an Wohnimmobilien vorhanden, wie es für eine Immobilienblase typisch sei. Der Verband hält die vorgesehenen Maßnahmen außerdem nicht für geeignet, um einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Der IVD fordert stattdessen, dass die Bundesregierung selbstgenutztes Wohneigentum fördern statt verhindern soll. Dies könne unter anderem dazu beitragen, Altersarmut zu verhindern, so Verbandssprecher Jürgen-Michael Schick. Auch der Zentrale Immobilienausschuss Deutschland (ZIA) macht sich für mehr Förderung des Wohnungsbaus und –erwerbs statt für diesen Entwurf stark.