Rund 16,5 Millionen Riester-Verträge haben die Deutschen abgeschlossen. Doch wie funktioniert Riestern eigentlich konkret und für wen macht es Sinn? Zu diesen und weiteren Fragen haben die Verbraucherzentralen umfassende Antworten zusammengestellt, die hier in Kurzform zusammengefasst sind. Klar ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer, dass die 2002 nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Altersvorsorge für die meisten Sparer einen sinnvollen Baustein für die private Vorsorge darstellt.

Wer wird gefördert?

Die Riester-Förderung steht zwei Personenkreisen zu: einerseits unmittelbar Förderberechtigten und andererseits mittelbar Förderberechtigten. Zum ersten Kreis gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte sowie weitere Personengruppen wie Richter und Soldaten. Auch wer Arbeitslosen- oder Krankengeld bezieht, ist unmittelbar förderberechtigt. Mittelbar förderberechtigt über ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sind Personen, die selbst keinen Anspruch auf die Förderung haben – etwa Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht.

Wie wird gefördert?

Die Förderung gilt ausschließlich für zertifizierte Riester-Produkte und setzt sich zum einen aus den Zulagen und zum anderen aus Steuervorteilen zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro jährlich, für ab 2008 geborene Kindern kommen bis zum Ausbildungsende jeweils jährlich 300 Euro hinzu. Für davor geborene Kinder beträgt die Zulage jährlich 185 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zudem eine einmalig Zulage von 200 Euro. Um die Zulagen zu erhalten, sollten Riestersparer einen Dauerzulagenantrag bei ihrem Anbieter stellen.

Steuerlich wird Riestern über den Sonderausgabenabzug gefördert. Bis zu 2.100 Euro – bestehend aus Eigenbetrag und Zulagen – können dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Von der Steuerersparnis werden die Zulagen dann abgezogen.
Wichtig: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Riestersparer vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres beziehungsweise maximal 2.100 Euro einzahlen. Gekürzt um die Zulage ergibt sich der so genannte Mindesteigenbeitrag. Damit auch Wenigverdiener profitieren, müssen sie mindestens 60 Euro jährlich einzahlen.

Welche Riester-Produkte gibt es?

Anfangs wurden lediglich Ansparprodukte angeboten, seit 2008 gibt es auch die Möglichkeit, die Riester-Förderung für die selbstgenutzte Immobilie über Wohn-Riester-Verträge zu beanspruchen. Zur Wahl stehen für Sparer nunmehr Riester-Banksparpläne, Fondssparpläne, Rentenversicherungen und Bausparverträge. Sie stellen zu Beginn der Rentenphase sicher, dass mindestens das eingezahlte Kapital garantiert ist. Ob dieses für eine lebenslange Rente oder für einen Auszahlplan mit Teilverrentung ab dem 85. Lebensjahr verwendet wird, hängt vom jeweiligen Produkt ab. Wichtig: Im Rentenalter zahlen Riestersparer auf die monatlichen Auszahlungen Steuern.

Für Eigenheimbesitzer kommen entsprechende Angebote in Form von Annuitätendarlehen, Bauspardarlehen und Kombi-Produkten infrage. Zudem kann das Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben für die Schuldentilgung verwendet werden. Da es im Rentenalter keine monatlichen Zahlungen gibt, erfolgt die Besteuerung anders: Es wird ein so genanntes Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem die geförderten Tilgungsbeiträge vermerkt werden. Dieser Betrag wird im Rentenalter zur Besteuerung herangezogen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Rentner später Steuern zahlen muss, aber keine Zahlungen erhält. Dafür wohnt er jedoch im Eigenheim und muss keine Miete zahlen.

Welches Ansparprodukt sich für wen eignet oder inwieweit Wohn-Riester Sinn macht, hängt von der individuellen Situation und Risikofreudigkeit ab.

Was ist eine schädliche Verwendung?

Wer sein Riester-Guthaben nicht für die Altersvorsorge nutzt, muss sämtliche Förderungen zurückzahlen – und zwar auch die Steuerersparnisse. Zudem werden die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Als steuerschädlich gilt die Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Guthabens. Beim Wohn-Riester gilt der Verkauf der Immobilie als steuerschädlich, sofern nicht bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Stirbt der Riestersparer, muss der Ehepartner das Kapital auf einen Riestervertrag in seinem Namen einzahlen, sonst gilt die Auszahlung ebenfalls als steuerschädlich.

Um eine schädliche Verwendung zu vermeiden, empfiehlt es sich bei finanziellen Engpässen, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und die monatlichen Zahlungen auszusetzen.

Für wen lohnt sich Riestern besonders?

Für Familien ist Riestern wegen der Kinderzulagen attraktiv, während Gutverdiener vorwiegend über den Steuervorteil profitieren. So beträgt die Steuerersparnis beim Spitzensteuersatz 882 Euro, abzüglich der Zulage von 154 Euro profitiert ein Single somit von einer Steuerersparnis in Höhe von 728 Euro. Für Geringverdiener lohnt sich Riestern vielfach auch – allerdings nur, wenn sie insgesamt während ihres Erwerbslebens genug verdienen, um später nicht unter der Grenze für die Grundsicherung zu liegen. In diesem Fall würde Riestern sich nicht lohnen, da die Riester-Rente voll angerechnet werden würde.