Am 1. Januar dieses Jahres ist der Startschuss gefallen: Nach und nach sollen Stromkunden verpflichtet werden, digitale intelligente Messsysteme einbauen zu lassen. Das sieht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vor, das vom Bundestag im Sommer 2016 beschlossen wurde und mittlerweile auch den Bundesrat passiert hat. Ausschlaggebend hierfür ist eine EU-Richtlinie (2009/72 EG), nach der bis 2020 in insgesamt 80 Prozent der Haushalte entsprechende Geräten ausgerüstet werden sollen. Verbraucher müssen selbst nicht aktiv werden, die Zählerbetreiber kommen automatisch auf sie zu.

Was sind Smart Meter?
Ein digitaler Stromzähler allein ist noch kein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt. Hierfür ist nicht nur der digitale Zähler, sondern auch ein Gateway erforderlich. Erst dieses Gerät ermöglicht eine Übertragung der Stromverbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber. Dieser bereitet die Daten auf und leitet sie an den Stromversorger und Netzbetreiber weiter. Über ein solches intelligentes Messsystem können Verbraucher wiederum elektrische Geräte steuern.

Was können Smart Meter?
Mit dem flächendeckenden Einbau solcher Messsysteme lässt sich der Stromverbrauch genau analysieren, da er nicht nur bestimmten Geräten zugeordnet werden kann, sondern auch die Verbrauchszeiten erfasst. Analoge Stromzähler hingegen messen ausschließlich den Gesamtverbrauch seit dem Einbau. Um Datenklau zu verhindern, der beispielsweise Einbrechern ermöglichen würde, das Nutzerverhalten eines Haushalts zu überwachen, sollen strenge Datenschutzvorschriften gelten. Zudem soll digitales Ausspionieren verhindert werden. Die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll dies gewährleisten.

Wer wird ab wann in die Pflicht genommen?
Zunächst greift die Pflicht zum Einbau der Geräte für Großkunden, die mehr als 10.000 Kilowattstunden verbrauchen. Auch für Besitzer von stromerzeugenden Anlagen (beispielsweise Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt ist der Einbau schon in diesem Jahr verpflichtend. Für private Haushalte greift die Regelung ab 2020, sofern sie mehr als 6.000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen. Bei einem geringeren Jahresverbrauch entscheidet der Stromanbieter dann, ob Smart Meter eingebaut werden oder nicht. Dies dürfte vielfach der Fall sein, denn gemäß der Analyse „Stromspiegel Deutschland 2016“ liegt der durchschnittliche Stromverbrauch beispielsweise für einen fünfköpfigen Haushalt bei rund 5.200 Kilowattstunden. Haushalte, bei denen ohnehin der Austausch des Stromzählers ansteht, erhalten nun ein digitales Gerät.

Was kosten die Geräte und wer zahlt?
Die Installation der Geräte erfolgt durch den Messstellenbetreiber – zumeist ist dies der Versorger vor Ort. Vermieter dürfen die Kosten für den Einbau an den Mieter weitergeben, da es sich um eine Maßnahme im Rahmen einer energetischen Sanierung handelt. Die jährlich nach Verbrauch gestaffelten Kosten liegen zwischen 23 und 100 Euro. Bisherige mechanische Zähler kosten hingegen weniger als 15 Euro jährlich, der Betrag wird mit der Stromrechnung beglichen.

Was haben Smart Meter mit der Energiewende zu tun?
Die Pflicht zum Einbau besteht laut Bundesregierung aufgrund der EU-Richtlinie. Eingeführt wurde es aber auch im Rahmen der Energiewende. Diese beinhaltet den Ausbau der Stromerzeugung aus Wind und Sonne, was jedoch zu starken Schwankungen der Netzkapazität führt. Damit Ausfälle vermieden werden, soll die Bereitstellung der Energie effizienter gesteuert werden. Dazu könnten beispielsweise Stromtarife beitragen, bei denen der Preis sinkt, wenn viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird. Dies könnte dazu beitragen, Überkapazitäten im Stromnetz zu reduzieren.

Was haben Haushalte von Smart Metern?
Bislang können nur wenige Verbraucher etwas mit der neuen Technik anfangen: Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zufolge wissen nur acht Prozent von ihnen genau, was ein Smart Meter ist. 68 Prozent gaben an, noch nie etwas von diesen Geräten gehört zu haben. Befürworter der neuen Technik argumentieren, dass die Haushalte mit Smart Metern den Verbrauch besser kontrollieren und Stromfresser identifizieren können. Gegner der neuen Technik befürchten den Missbrauch der Daten. Zudem sei die Lebensdauer der neuen Geräte mit acht Jahren nur halb so lang wie die der alten mechanischen Zähler, berichtet das Online-Verbrauchermagazin Finanztip.

Das Einsparpotenzial wird von Verbraucherschützern als begrenzt angesehen. Sie argumentieren, dass ein nach Auslastung gestaffeltes Preismodell eher von der Industrie und weniger von Verbrauchern genutzt werden könne. Letztere hätten kaum Möglichkeiten, den intensiven Verbrauch von Strom auf Randzeiten zu verlagern, heißt es etwa vom VZBV. Allenfalls für Besitzer von Stromspeichern und Nachtspeicherheizungen könnten sich Vorteile ergeben.