Das Bundeskabinett hat die turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018 beschlossen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von 6350 auf 6500 Euro Brutto-Monatseinkommen, in den neuen Bundesländern von 5700 auf 5800 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze (für ganz Deutschland) von derzeit 4350 auf 4425 Euro Monatseinkommen geben.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4800 auf 4950 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch in einer privaten Krankenkasse versichern.

Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg 2016 um 2,42 Prozent, für den Westen von 2,33 Prozent, für den Osten von 3,11 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts. Die jetzt beschlossene Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.