Sozialversicherung, Riester, Rürup & Co. – Was sich 2018 ändert

Das Jahr 2018 bringt diverse Änderungen in Bezug auf die gesetzliche Rente und private Vorsorge wie etwa Riestersparpläne mit sich.

Garantiezins sinkt

Wer ab dem 1. Januar 2017 eine klassische Lebensversicherung abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von 0,9 statt der bisherigen 1,25 Prozent einstellen. Diese Neuerung ist für bereits laufende Verträge jedoch irrelevant. Für sie gilt nach wie vor der Garantiezins, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt. Anders sieht es bei Verträgen im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge aus: Sie können teilweise auch betroffen sein.

Neue Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung steigt von 4.350 auf 4.425 Euro monatlich, damit steigen die maximalen Beiträge von 317,50 auf 323 Euro – ohne Berücksichtigung des Zusatzbeitrags der Krankenkassen für die Versicherten. Zudem steigt die Versicherungspflichtgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung von monatlich 4.800 auf 4.950 Euro. Damit steigt die Hürde für den Wechsel in die Private Krankenversicherung weiter an.

Rentenbeiträge: Beitragsbemessungsgrenze steigt, Beitragssatz sinkt

Bei der Gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 auf 6.500 Euro pro Monat in Westdeutschland und von 5.700 auf 5.800 Euro im Osten. Zugleich sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 auf 18,6 Prozent, so dass der maximale Versichertenanteil im Westen ab 2018 bei 604,50 Euro statt 607,75 Euro liegt, im Osten beträgt er ab 2018 maximal 539,40 Euro. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto monatlich liegt die Ersparnis für den Arbeitnehmer bei einem Euro monatlich, was zu einem Anstieg der Beiträge auf 607,75 Euro für die Rentenversicherung führt.

Auf das Jahr bezogen Wer nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat, muss die Differenz zwischen den gezahlten Beiträgen und der Versicherungsleistung zur Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Diese Regelung gilt bereits seit 2004, doch nun sind erstmals seit ihrer Einführung die Bedingungen erfüllt. Diese sehen vor, dass der Versicherte den Vertrag seit mindestens 12 Jahren besitzt und mindestens 60 Jahre alt ist. Bei Einmalzahlungen aus Verträgen vor 2005 bleibt alles wie bisher: Hier wird der Ertragsanteil versteuert, der abhängig vom Alter des Versicherten ist. Bei 60-Jährigen beträgt er beispielsweise 22 Prozent.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Beschäftigte in Westdeutschland von 74.400 auf 76.200 Euro. Damit steigt der jährliche Rentenversicherungsbeitrag um 168,30 Euro an. In Ostdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.400 auf 5.700 Euro. Damit erhöht sich jeweils auch der Gehaltsanteil, den Arbeitnehmer in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen können. Der geförderte Höchstbetrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegt 2017 im Westen somit bei 3.048 Euro und damit um 72 Euro höher als im Vorjahr. Je nach persönlichen Voraussetzungen können weitere 1.800 Euro steuerfrei möglich.

Mehr Förderung für die Rürup-Rente

Wer einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, profitiert 2017 von einem gestiegenen steuerfreien Höchstbetrag. Er steigt von 22.767 auf 23.362 Euro. Parallel steigt der Anteil der eigenzahlten Beträge, die das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt, von 82 auf 84 Prozent und beträgt somit 19.624 Euro. Damit können 955 Euro mehr geltend gemacht werden.

Gesetzliche Krankenversicherung mit neuen Bemessungsgrenzen

2017 gilt eine neue Grenze von 57.600 Euro für Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Sie wurde um 1.350 Euro angehoben und entspricht nun einem Monatsgehalt von 4.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls – von bisher jährlich 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Dies entspricht einem Monatsgehalt von 4.350 Euro.

Pflegeversicherung: Neue Pflegegrade, neue Beitragssätze

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Pflegeversicherung, da die Pflegereform 2017 wirksam wird. So gibt es statt drei Pflegstufen nunmehr fünf Pflegegrade, die nach einer neuen Bewertungsmethode ermittelt werden. Sie soll vor allem geistige und körperliche Einschränkungen stärker berücksichtigen. Die Neuregelung betrifft jedoch ausschließlich neue Pflegefälle. Für alle anderen gilt Bestandsschutz, mit dem gegenüber der bisherigen Pflegestufe ein mindestens um eine Ebene höherer Pflegegrad verbunden ist. Das Pflegegeld ändert sich dadurch ebenfalls, die Höhe hängt vom jeweiligen Pfleggrad ab. Für häusliche Pflege gibt es beispielsweise für alle Pflegegrade bis zu 1.995 Euro, bisher war der Betrag auf maximal 1.612 Euro begrenzt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Eltern, Kinderlose zahlen 2017 2,8 Prozent.

Dividenden: Rekordjahr 2017 erwartet

Die weltweit gezahlten Dividenden erreichten im dritten Quartal 2017 mit 328,1 Milliarden US-Dollar den höchsten Stand, der jemals für diesen Zeitraum ermittelt wurde. Zudem fiel das Wachstum gegenüber dem Vorquartal mit 14,5 Prozent so hoch aus wie seit drei Jahren nicht mehr. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Fondsgesellschaft Janus Henderson hervor. Das um Wechselkursbereinigungen, Sonderdividenden und sonstige Faktoren bereinigte Dividendenwachstum erreichte mit 8,5 Prozent den höchsten Wert seit zwei Jahren.

Wie Janus Henderson berichtet, trugen Unternehmen in allen Regionen der Welt zu der erneuten Zunahme der Dividendenzahlungen bei, insbesondere jedoch solche aus Hong Kong, Australien und Taiwan. Dazu trägt auch bei, dass dieser Zeitraum im asiatische-pazifischen Raum (mit Ausnahme Japans) den Höhepunkt des Dividendenjahres darstellt. In Australien trugen vor allem die Ausschüttungen von Bergbauunternehmen zum starken Dividendenwachstum bei.

US-Unternehmen steuern 40 Prozent des Dividendenwachstums bei

Auch in den USA legten die Dividendenzahlungen nach Angaben der Fondsgesellschaft kräftig zu: Insgesamt steuerten US-Unternehmen rund 40 Prozent der weltweiten Dividendenzahlungen bei. Zweistellige Zuwächse gab es vor allem im Bank-, Software- und Halbleitersektor – in diesen Branchen wuchsen die Dividenden zweistellig, berichtet Janus Henderson. Nach Angaben der Fondsgesellschaft holten britische Unternehmen auf, nachdem sie 2016 infolge der Pfund-Abwertung und des Brexit-Votums im vergangenen Jahr geringere Dividenden gezahlt hatten. In China hingegen waren die Dividendenzahlungen im dritten Jahr in Folge rückläufig. Diese Entwicklung trug maßgeblich dazu bei, dass die Dividendenzahlungen in den Schwellenländern insgesamt zurückgingen.

In Europa fielen die Dividendenzahlungen im dritten Quartal in Spanien am höchsten aus, in anderen europäischen Ländern sind Dividendenausschüttungen in diesem Zeitraum allerdings auch eher die Ausnahme, berichtet Janus Henderson. Europaweit haben über 90 Prozent der Unternehmen ihre Dividendenzahlungen gegenüber 2016 erhöht.

Neuer Jahresrekord für Dividendenzahlungen erwartet

Für das Gesamtjahr 2017 rechnet Janus Henderson angesichts der weltweiten Entwicklung der Dividendenzahlungen mit einer bislang nicht erreichten Rekordsumme von rund 1.249 Billionen US-Dollar. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Prozent, sollte die Prognose zutreffen. Diese hatte die Fondsgesellschaft im Laufe des Jahres 2017 bereits um 91 Milliarden US-Dollar nach oben korrigiert. Die optimistische Prognose stützt das Finanzhaus unter anderem darauf, dass die Normalisierung der Weltwirtschaft nach der Finanzkrise weiter voranschreitet und vor diesem Hintergrund gute Chancen auf weitere Gewinnsteigerungen der Unternehmen bestünden. Dies führe auch zu höheren Dividendenzahlungen.

In den letzten Jahren sei es nur selten vorgekommen, dass die Dividenden in allen Regionen der Welt gleichzeitig gestiegen sind, betont die Fondsgesellschaft. 2017 sei dies jedoch der Fall gewesen. Als Grund hierfür nennt Janus Henderson die synchron wachsende Wirtschaft. Zudem hätten der schwache US-Dollar und Sonderdividenden das Wachstum der Ausschüttungen weiter befeuert.

Vorteil für Anleger: Dividendenaktien entwickeln sich stabiler

Anleger profitieren von einer positiven Entwicklung der Dividendenzahlungen besonders über Aktienfonds mit Fokus auf dividendenstarken Titeln. Einer der bekanntesten Fonds dieser Bauart ist der DWS Top Dividende, mit dem Fondsmanager Thomas Schüssler rund 20 Milliarden Euro verwaltet. In den vergangenen fünf Jahren erzielte der Fonds im Schnitt jährlich ein Plus von knapp zehn Prozent jährlich (Stand 13. Dezember 2017). Auch der DJE Dividende & Substanz gehört zu den Fonds, die schwerpunktmäßig auf dividendenstarke Aktien setzen, er erzielte im gleichen Zeitraum ein ähnliches Ergebnis. Der Vorteil solcher Fonds: Aufgrund der Ausschüttungen sind sie weniger schwankungsanfällig, zudem handelt es sich bei den dividendenstarken Unternehmen häufig um solche aus konjunkturunempfindlichen Sektoren. Als klassische Dividendenwerte gelten beispielsweise Nestlé und Coca Cola.