Ob Austauschjahr, das erste Auto oder ein Studium im Ausland: Kinder haben oft teure Wünsche, die ihnen Eltern oder auch die Großeltern möglich machen wollen. Ein Weg, solche Träume finanziell zu unterstützen, besteht darin, frühzeitig für den Nachwuchs zu sparen. So kommt bis zum 18. Geburtstag einiges an Geld zusammen. Dass viele Eltern und Angehörige für Kinder sparen wollen, nutzt die Finanzbranche für sich, indem sie eigens darauf zugeschnittene und entsprechend benannte Produkte wie zum Beispiel Ausbildungsversicherungen anbietet. Die Verbraucherzentralen raten von solchen Produktangeboten jedoch eher ab. Sie sind vielfach unflexibel und gehen teils mit hohen Gebühren einher. Auch die Renditeerwartungen sind nicht immer überzeugend.

Besser eignen sich in der Regel ganz normale Anlageformen, die nicht extra für diese Zielgruppe angepriesen werden. Diese können flexibel bespart werden, so dass auch vorübergehende finanzielle Engpässe kein Problem darstellen. Welche Sparform infrage kommt, hängt auch von der Risikoneigung ab, die wiederum im Zusammenhang mit der Spardauer zu sehen ist: Wer beispielsweise direkt nach der Geburt des Kindes mit dem Sparen beginnt, kann Verlustphasen auch einmal aussitzen. Wer hingegen später mit dem Sparen anfängt – etwa, wenn das Kind bereits 12 Jahre alt ist, hat nur noch sechs Jahre Zeit, bis das Geld überreicht werden kann.

Null Risiko, aber magere Rendite: Festgeld und Sparpläne

Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief kommen für alle infrage, die kein Risiko eingehen wollen. Allerdings ist die Verzinsung selbst bei länger laufenden Sparbriefen und Festgeldanlagen derzeit sehr dürftig. Der Zinsaufschlag lohnt kaum und sollten die Zinsen in den kommenden Jahren wieder steigen, gehen Sparer bei dieser Variante leer aus. Daher kann es sinnvoll sein, das Geld zunächst auf Konten mit kurzer Kündigungsfrist anzusparen. Dabei empfiehlt es sich, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen, die Hausbank ist meist nicht die attraktivste Adresse für das Eröffnen eines solchen Kontos.

Interessantes Nischenprodukt: Genossenschaftssparen

Eine wenig bekannte Möglichkeit der Geldanlage – und zwar nicht nur für Kinder – bieten Wohnungsbaugenossenschaften, die teils spezielle Sparkonten für Kinder offerieren. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Allerdings steht diese Sparform nicht jedem offen, da die Mitgliedschaft in einer Baugenossenschaft Voraussetzung ist. Diese ist zwar nicht nur aus Spar-Gesichtspunkten attraktiv, sondern auch wegen der Möglichkeit, eine Wohnung mit vergleichsweise moderater Miete zu ergattern. Aufgrund der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten haben allerdings viele Baugenossenschaften einen Aufnahmestopp verhängt.

Renditestark, aber nicht risikolos: Investmentfonds

Auch Investmentfonds können eine Option sein, wobei die Palette so unterschiedliche Produkte wie Geldmarktfonds, Rentenfonds, Mischfonds und Aktienfonds umfasst. Bei besonders langer Spardauer bieten Aktienfonds die besten Renditeaussichten, die mit dieser Anlageform einhergehenden Risiken sind bei langer Haltedauer weniger problematisch. Besonders Sparpläne bieten sich hier an. Sie haben den Vorteil, dass man keinen vermeintlich günstigen Moment für den Kauf der Fondsanteile abwarten muss. Das Risiko, überteuert in den Markt einzusteigen, wird damit abgefedert.

Wer sich möglichst wenig um die Fondsanlage kümmern möchte, ist mit einem Mischfonds mit vermögensverwaltendem Charakter am besten bedient. Dann übernimmt der Fondsmanager je nach Marktlage die Umschichtungen innerhalb der verschiedenen Anlageklassen. So genannte Robo-Advisors können eine Alternative darstellen: Bei dieser Anlageform wird das Geld anhand digitaler Strategien auf verschiedene Indexfonds verteilt und entsprechend der Marktlage Umschichtungen vorgenommen.

Vor dem Abschluss: Worauf kommt es an?

Es kann sinnvoll sein, den Sparvertrag auf den Namen des Kindes abzuschließen – etwa, um vom Sparerfreibetrag zu profitieren, wenn dieser für die eigene Geldanlagen bereits ausgeschöpft ist. Doch Vorsicht: Erzielt das Kind Einkünfte (dazu zählen auch Kapitalerträge) von monatlich mehr als 435 Euro, hält die Krankenkasse die Hand auf und das Kind ist nicht mehr kostenlos familienversichert. Diese Grenze dürfte allerdings nur bei sehr hohen Sparbeträgen erreicht werden.

Soll das Konto auf den Namen des Kindes eröffnet werden, benötigen Großeltern und andere Angehörige die schriftliche Zustimmung der Eltern für die Eröffnung des Kontos. Auch müssen sie die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Zudem ist nachzuweisen, dass das Geld für das Kind verwenden wird, falls etwas vom Konto abgehoben wird. Ansonsten greift der Fiskus zu und die Geldanlage muss nachträglich versteuert werden.