Die seit 1. Juli geltenden Regelungen zur so genannten Flexi-Rente kommen in der Bevölkerung gut an: So können sich rund vier von zehn (künftigen) Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung vorstellen, von den Möglichkeiten des flexiblen Renteneintritts Gebrauch zu machen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die im Rahmen des regelmäßig erhobenen „DIA-Deutschland-Trend Vorsorge“ im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. An der Online-Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere nahmen 2.056 Personen teil, die heute oder in Zukunft in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wie die Umfrage weiter ergab, sind sich 30 Prozent der Befragten noch nicht sicher, ob sie die Regelung in Anspruch nehmen möchten. Für jeden vierten Umfrageteilnehmer steht hingegen fest, dass er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren weiterarbeiten möchte und damit die Regelung nicht nutzen wird. Zwei von fünf Befragten gaben an, dass die neue Regelung einfacher zu verstehen ist als die bisherige Teilrente. Zudem meinen 52 Prozent der Umfrageteilnehmer, dass die Flexi-Rente eine individuellere Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Lediglich rund jeder Achte vertritt die gegenteilige Auffassung.

Flexi-Rente löst Teilrente ab

Zum Hintergrund: Die Flexi-Rente ist Bestandteil des Gesetzes „zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation“, dessen zweiter Teil am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ihre Rente durch Hinzuverdienst einfacher als bisher aufstocken können. Sie ersetzt die 2014 eingeführte Teilrente, die kaum in Anspruch genommen wurde.

Bislang durften Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind, maximal 450 Euro monatlich sowie zweimal jährlich weitere 450 Euro hinzuverdienen. Bei höherem Hinzuverdienst reduzierte sich die Rente je nach Einkommen um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel – oder sie wurde ganz gestrichen. Diese Vorgaben griffen bereits beim Überschreiten der individuellen Hinzuverdienstgrenzen um nur einen Cent.

Fließender Übergang beim Hinzuverdienst

Die neuen Vorschriften sehen hingegen vor, dass 40 Prozent des Betrags von der Rente abgezogen werden, der über jährlich 6.300 Euro beziehungsweise 525 Euro monatlich hinausgeht. Den Vorteil dieser Regelung sieht das DIA darin, dass der Übergang beim Hinzuverdienst fließend verläuft und nicht mehr an starre Einkommensgrenzen geknüpft ist. Dabei ist zu beachten, dass der Hinzuverdienst und die Flexi-Rente zusammen nicht höher als das frühere Bruttoeinkommen sein dürfen. Dies ergibt sich aus dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Ansonsten wird der darüber hinausgehende Betrag voll mit der Rente verrechnet.

Seit dem 1. Juli haben Beitragszahler außerdem die Möglichkeit, schon ab dem 50. Lebensjahr über freiwillige Sonderzahlungen einen Ausgleich für den Abschlag bei früherem Renteneintritt zu erreichen. Bislang waren solche Zahlungen erst ab dem 55. Lebensjahr möglich.

Der erste Teil des Flexi-Rentengesetzes trat bereits am 1. Januar 2017 in Kraft. Er betrifft Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen. Sie haben nun die Möglichkeit, wie bisher versicherungsfrei zu bleiben – oder weiter in die Rentenversicherung einzahlen und somit weitere Rentenansprüche aufzubauen.