Mit der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) wird der Verkauf von Versicherungen neu geregelt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme eingereicht.
„Die Marktaufsicht über den Versicherungsvertrieb liegt zurzeit bei den Industrie- und Handelskammern. Eine wirkliche Marktaufsicht ist aber leider nicht erkennbar. Damit wäre es konsequent, die Aufsicht über den gesamten Versicherungsvertrieb in die Hände der BaFin zu legen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv.

Versicherungsvertrieb unter BaFin-Aufsicht stellen

Sämtliche Regeln für den Vertrieb werden nicht aufsichtsrechtlich, sondern rein zivilrechtlich geregelt. Dadurch fehlt eine wirkungsvolle Marktaufsicht. Die zivilrechtlichen Vorschriften müssten auch aufsichtsrechtlich wirken.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass es eine enge Verzahnung mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gibt. Eine solche Verzahnung ist allein in Richtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegeben, fehlt aber zu den Industrie- und Handelskammern. Damit stellt sich die Frage, wie die Koordination der regionalen Aufsicht durch die EIOPA überhaupt erfolgen kann.

Provisionen bei Kranken- und Lebensversicherungen verbieten

Zuwendungen von Versicherungen an Verkäufer können zu Interessenkonflikten führen. Verkäufer erhalten die Zuwendung nur, wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrags kommt. Damit besteht für Verkäufer ein Anreiz, Kunden eine Versicherung zu empfehlen, die sie nicht benötigen. Die IDD beschreibt diesen Interessenkonflikt, löst ihn aber nicht. Die beiden Hauptziele der Richtlinie, eine hohe Beratungsqualität und einen Vertrieb im bestmöglichen Kundeninteresse zu erreichen, werden so nicht erreicht.
„Beim Verkauf von privaten Kranken- und Lebensversicherungen verdienen die Vermittler nur über Provisionszahlungen. Diese werden erst bei Vertragsabschluss gezahlt. Diese Versicherungen sind deshalb besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern.“, so Mohn.

Koppelung von Krediten und Versicherungen untersagen

Verbraucherkredite werden häufig zusammen mit Restschuldversicherungen verkauft. Sie sind auf diese Kredite zugeschnitten. Für Verbraucher ist diese Kombination aber meistens nicht empfehlenswert, um unvorhergesehene Risiken abzusichern. Grund dafür sind unter anderem hohe Provisionen, die in das Produkt einkalkuliert werden.
„Bei Verbrauchern entsteht oft der Eindruck, dass sie den Kredit nicht ohne Restschuldversicherung bekommen. Verbrauchern sollte ein Kredit immer mit und ohne Versicherungen angeboten werden. Sie brauchen ein echtes Wahlrecht, ob sie diesen Versicherungsteil tatsächlich mit abschließen wollen.“, sagt Mohn.