Die Deutschen handeln in puncto Versicherungen nicht unbedingt logisch: Vielfach werden existenzielle Risiken gar nicht abgesichert, dafür wird aber Geld für Policen investiert, die unnötig sind, heißt es vom Bund der Versicherten (BdV). Zudem ist vielen oftmals nicht einmal klar, was die Versicherung eigentlich beinhaltet, die sie abschließen. So wissen laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Verbraucherzentralen-Bundesverbands nur 14 Prozent der Befragten, welchen Leistungsumfang beispielsweise Geräteversicherungen wie eine Police für Brillenträger bietet.

Der Grund für den Abschluss solch unnötiger Versicherung mag auch in der Art und Weise des Vertriebs liegen: So werden Zusatzversicherung ohne wirklichen Nutzen oft im Rahmen des Verkaufsgesprächs angeboten – beispielsweise beim Kauf eines Handys. Der Emnid-Umfrage zufolge werden rund drei von zehn Verbrauchern entsprechende Policen angeboten. Hinzu kommt, dass die Hemmschwelle für den Abschluss einer solchen Versicherung wegen der geringen Beiträge recht niedrig ist. Aber für eine unnötige Versicherung sind auch wenige Euro letztendlich herausgeworfenes Geld.

Sparen sinnvoller als versichern
In einem Merkblatt hat der BdV eine Liste der Versicherungen zusammengestellt, die schlicht überflüssig sind. Als am wenigsten brauchbar stuft der Verband die Sterbegeldversicherung ein. Diese entspricht laut BdV praktisch einer Kapitallebensversicherung, in die bei langer Laufzeit am Ende mehr eingezahlt wird als die Hinterbliebenen erhalten. Sinnvoller ist es dem Verband zufolge daher, regelmäßig etwas auf die hohe Kante zu legen, damit die Bestattungskosten aus dieser Summe gezahlt werden können. Den zweiten Platz belegen Insassenunfallversicherungen. Rund 3,6 Millionen Verträge gibt es, von denen sich die Versicherten erhoffen, dass sie die Unfallkosten von Mitfahrern im Auto erstattet. Doch dies ist schlicht unnötig, denn diese Kosten werden bei nicht selbst verschuldeten Unfällen von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen und bei selbstverursachten von der eigenen Kfz-Haftpflicht.

Auf Rang drei der unwichtigsten Policen liegt laut GdV die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Diese Police stuft der Verband als unsinnig ein, weil es sich bei dem Konstrukt um eine Milchmädchenrechnung handle. So zahle der Versicherte den Betrag, den man später zurückerhalte, vorher zusätzlich ein, zudem werde die Erstattungssumme mager verzinst, kritisieren die Verbraucherschützer. Die auf Platz vier liegende Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ ist laut BdV ebenfalls unnötig. Sie soll zahlen, wenn man sich beispielsweise ausgesperrt hat oder die Heizung ausfällt. Mieter können sich eine solche Versicherung ohnehin sparen, da Schäden oder Defekte innerhalb der Wohnung vom Vermieter behoben werden müssen. Auch für die auf Platz fünf rangierende Handyversicherung senkt der Verband den Daumen. Die Versicherung rechne sich nicht, denn es werde nur der Zeitwert gezahlt und zudem eine Selbstbeteiligung verlangt.

Unnötige Policen für Gepäck und Krankenhaus
Keinen Verwendungsbedarf sieht der Verband auch für die auf Platz sechs liegende Reisegepäckversicherung: Gezahlt wird nur, wenn man das Gepäck ununterbrochen im Auge hat und es praktisch unter den Arm klemmt. Häufig werde nur ein Teil des Schadens übernommen, die Versicherer würden sich oft auf grobe Fahrlässigkeit berufen, berichtet der BdV. Bei Schmuck oder beispielsweise teurem Foto-Equipment reiche der Schutz wiederum oft nicht aus. Unter bestimmten Voraussetzungen seien solche Schäden außerdem über die Hausratversicherung abgedeckt.
Auf Platz sieben listet der Verband die Krankenhaustagegeldversicherung. Wie bei der Sterbegeldversicherung sei es weitaus sinnvoller, stattdessen regelmäßig einen Betrag beiseitezulegen.

Wichtig: Diese Versicherung ist keinesfalls mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln, die zum Beispiel für Selbständige sehr sinnvoll sein kann.

Was nicht existenzbedrohend ist, muss auch nicht versichert werden
Die anfangs erwähnte Brillenversicherung gehört laut BdV ebenfalls zu den Versicherungen, die man getrost links liegen lassen kann. Die auf Rang acht liegende Police deckt den vollständigen Ersatz einer gebrochenen oder beschädigten Brille gar nicht ab, wie der Versicherte vermuten würde. Von Glasbruchversicherungen, die in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden und den Beitrag erheblich verteuern, hält der BdV ebenfalls nichts. Eine Ausnahme machen die Verbraucherschützer bei sehr teuren Spezialverglasungen oder Wintergärten. Ein kaputtes Fenster sollte niemanden in den Ruin treiben und könne notfalls selbst bezahlt werden, resümiert der Verband.

Genau hieran lässt sich laut GdV gut festmachen, welche Policen wirklich notwendig sind und welche nicht. Alle Risiken, die langfristig zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen, sollten abgesichert werden. Ein verlorenes Handy gehört sicherlich nicht dazu, Berufsunfähigkeit hingegen schon.