Wer ein Eigenheim besitzt, benötigt einen umfangreicheren Versicherungsschutz als Mieter. Insbesondere in der Winterzeit zahlt es sich für Hausbesitzer aus, gut abgesichert zu sein, denn dann kann es beispielweise zu Schadensfällen wegen winterlicher Wetterverhältnisse kommen. Zudem ist in der dunklen Jahreszeit auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass beispielsweise Kerzen einen Schaden verursachen. Welche Policen für Hausbesitzer im Winter wichtig sind, erläutert das Lübecker Finanzdienstleistungsunternehmen Dr. Klein:

Privathaftpflichtversicherung

Verunglückt ein Passant beispielsweise auf dem Fußweg vor einem vermieteten Haus, bleibe der Vermieter überwachungspflichtig, betont Karsten Schäfer, Versicherungsexperte bei Dr. Klein. Dies sei vielen Eigentümern jedoch nicht bewusst. Und wer die Immobilie selbst bewohnt, muss bei Abwesenheit oder Krankheit dafür Sorge tragen, dass jemand anders den Schneeräumdienst übernimmt. Kommt es dennoch einmal zu einem Schaden, sind Eigentümer mit einer Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite: Sie deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Glatteis entstehen. Für Vermieter sei zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich, so Schäfer. Er empfiehlt bei beiden Policen, auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten. Diese sollte mindestens fünf, besser zehn Millionen Euro betragen. Schäfer zufolge können bei einem Glatteisunfall, verbunden mit Bußgeldern für versäumte Räumpflicht, Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen des Opfers, durchaus hohe Summen zusammenkommen.

Hausratversicherung

Besonders in der (Vor-)Weihnachtszeit zünden die Deutschen gern Kerzen an, sei es am Adventskranz oder am Christbaum. Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brandschaden, sind Hausbesitzer mit einer Hausratversicherung auf der sicheren Seite. Sie deckt Schäden am Mobiliar zum Wiederbeschaffungswert ab, die durch den Brand und durch Löscharbeiten verursacht werden.

Wohngebäudeversicherung

Kommt es zu Schäden, die die Bausubstanz betreffen – etwa weil eine Silvesterrakete querschlägt oder ein Adventskranz unbemerkt Feuer fängt und das Haus abbrennt, greift die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt nicht nur die Kosten ab, die für die Wiederherstellung anfallen, sondern übernimmt auch Aufräumkosten und die Kosten für einen Hotelaufenthalt, falls die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist. Allerdings ist grobe Fahrlässigkeit wie etwa das Verlassen des Hauses, ohne alle Kerzen zu löschen, nicht immer mitversichert. Dies ist nur der Fall, wenn ein entsprechender erweiterter Versicherungsschutz gewählt wurde. Dies ist dann sichergestellt, wenn die Police die Klausel „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“ enthält. Zudem ist nicht nur darauf zu achten, dass solche Schäden mitversichert sind, sondern auch in welchem Umfang der Versicherer dann zahlt. Vielfach sind die Erstattungen nämlich auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, der schlimmstenfalls nicht ausreicht, um den Schaden voll zu ersetzen.

Zusatzbaustein: Elementarschadenversicherung

Auch reichlich Schnee kann zu Schäden an der Immobilie führen – etwa, wenn das Dach einer ungewöhnlich hohen Schneelast nicht standhält. Derartige Schäden seien durch eine reine Wohngebäudeversicherung allerdings nicht abgedeckt, betont Dr. Klein-Experte Schäfer. Der Grund: Schnee zählt wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren. Und um sich gegen derartige Schäden abzusichern, ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie ist als Baustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung erhältlich und nicht automatisch in diesen Policen enthalten. Gerade bei Häusern mit Flachdach und in schneereichen Regionen sei dieser Zusatzbaustein wichtig, betont Schäfer.