Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals die Kosten für Notfall-Kredithilfen der nationalen Notenbanken öffentlich gemacht. Die Zentralbanken sollten für ihre Notkredite an Geschäftsbanken mindestens den Spitzenfinanzierungssatz plus einem Prozentpunkt verlangen, wie aus der kürzlich von der EZB veröffentlichten Vereinbarung für die sogenannten ELA-Kredithilfen (Emergency Liquidity Assistance) hervorgeht.

Aktuell liegt der Spitzenrefinanzierungszins bei 0,25 Prozent. ELA-Hilfen werden von den jeweiligen nationalen Notenbanken auf deren eigenes Risiko bereitgestellt und sollen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsprobleme dienen. Voraussetzung dafür ist die Solvenz der Institute.

Zuletzt standen vor allem ELA-Kredithilfen für griechische Banken im Blickpunkt. Die EZB hatte die Geldhäuser des schuldengeplagten Landes im Frühjahr 2015 von der regulären Geldversorgung abgeschnitten, weshalb sie viele Monate zur Liquiditätsversorgung fast ausschließlich auf ELA-Notkredite ihrer Athener Notenbank angewiesen waren.

Seit Juni 2016 sind die griechischen Banken aber wieder an die deutlich günstigere Geldversorgung über die EZB angeschlossen. Die Leitzinsen liegen momentan bei 0,0 Prozent. Entsprechend rufen griechische Geldhäuser weniger ELA-Hilfen ab. Im Mai sank das Volumen nach Angaben der Athener Zentralbank um 1,4 Milliarden Euro auf 40,7 Milliarden Euro.