Der Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 ging jede Menge Widerstand seitens der Makler voraus – doch der Dachverband IVD konnte sich am Ende nicht durchsetzen. Sie befürchteten wirtschaftliche Einbußen dadurch, dass nunmehr derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat. Bislang mussten Mieter die Maklercourtage bezahlen, obwohl der Vermieter die Dienste des Maklers in Auftrag gegeben hat.

Wie Makler das Bestellerprinzip in der Praxis bewerten und welches Fazit sie ziehen – diesen Fragen ist das Immobilienportal Immowelt nachgegangen und hat im Rahmen der Untersuchung „Marktmonitor Immobilien 2016“ eine Umfrage unter methodisch ausgewählten Kunden des Portals durchgeführt. Das Fazit: 54 Prozent der Befragten lehnen das Bestellerprinzip ab. Die Ablehnung überrascht nicht, allerdings zeigt sich, dass die Folgen offenbar nicht ganz so gravierend zu sein scheinen wie von vielen Maklern befürchtet: So hatte Immowelt auch im August 2015 eine Ad hoc-Umfrage durchgeführt, bei der 63 Prozent sich gegen das Bestellerprinzip ausgesprochen hatten. Wie die aktuelle Umfrage weiter zeigt, geben mittlerweile nur noch 19 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass sie stark von der Neuregelung betroffen seien – im August 2015 lag der Anteil mit 37 Prozent nahezu doppelt so hoch. Rund ein Viertel der Makler gab an, dass sich das Bestellerprinzip gar nicht auf ihr Geschäft auswirkt. Als Gründe nannten sie, dass sie die Provision auch schon vorher vom Vermieter erhalten haben oder weil die Vermietung von Immobilien nicht zu ihrem Geschäftsfeld gehört. Immerhin 18 Prozent gaben an, dass sie die Gesetzesänderung gut oder sogar sehr gut finden, 28 Prozent bezogen eine neutrale Position.

Mehrheit sieht Ziele der Gesetzesänderung verfehlt

Das Resümee der Befragten zu Bestellerprinzip fällt trotz der abnehmenden negativen Haltung ernüchternd aus: Mit 55 Prozent bezweifelt die Mehrheit der Teilnehmer, dass der von der Bundesregierung erhoffte Effekt der finanziellen Entlastung von Wohnungssuchenden eingetreten ist. 60 Prozent gaben zudem an, dass die Mieten seit der Einführung des Bestellerprinzips gestiegen sind. Belastende Faktoren für Mieter sehen 26 Prozent der Befragten teils auch über Versuche der Vermieter, die Maklerprovision direkt oder indirekt auf die Mieter abzuschieben. 46 Prozent gehen davon aus, dass Schlupflöcher gesucht werden, beispielsweise durch überhöhte Abstandszahlungen. Auch das nicht gerade positive Image der Makler hat sich durch die Neuregelung nach Einschätzung der Befragten nicht verbessert: 80 Prozent sehen dies so. Kritisch auch das Fazit zum Service der Makler: 62 Prozent glauben nicht, dass sich dieser gegenüber Vermietern verbessert hat, sogar 84 Prozent verneinen, dass dies gegenüber Mietinteressenten der Fall ist. Einen positiven Aspekt kann die Mehrheit der Teilnehmer jedoch einer Tatsache abgewinnen: 64 Prozent meinen, dass es schwarze Schafe mittlerweile in der Branche deutlich schwerer haben. Insgesamt zeigt sich, dass die Vermieter seit Einführung des Bestellerprinzips mehr Leistungen von den Maklern einfordern.

IVD: Mieter stehen schlechter da

Auch der Immobilienverband IVD zog nach einem Jahr Bilanz und hatte eine Umfrage unter 6.000 Mitgliedern durchgeführt, der zufolge das Wohnungsangebot auf den Immobilienportalen und 40 Prozent zurückgegangen ist. Verbandspräsident Jürgen-Michael Schick sieht darin einen Beleg, dass Mieter nicht vom Bestellerprinzip profitieren. Ferner habe die Umfrage gezeigt, dass Makler neue Angebote anbieten und auf Paketlösungen umgestiegen sind, bei der der Leistungsumfang klar festgelegt ist. Wie die IVD-Umfrage weiter zeige, hätten viele Vermieter zwischenzeitlich aber auch erkannt, dass die Vermietung in Eigenregie aufwändiger sei als angenommen und würden die Dienste der Makler nun wieder in Anspruch nehmen. Dennoch will der IVD weiterhin gegen das Bestellerprinzip vorgehen und eine Nachbesserung des Gesetzes durchsetzen.