Ist eine Hausratversicherung zwingend notwendig? Wer im Ernstfall sein gesamtes Hab und Gut auf einmal ersetzen kann, kann diese Frage getrost verneinen. Doch dies dürfte eher unrealistisch sein. Insofern sollte der Abschluss einer solchen Versicherung in Betracht gezogen werden – insbesondere dann, wenn zum Hausrat auch wertvolle Gegenstände gehören. Das kann eine teure Stereoanlage sein, aber auch Schmuck oder Designermöbel.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung dient nicht nur dazu, den Schaden zu ersetzen, der bei Einbruchdiebstahl entsteht. Sie zahlt auch dann, wenn beispielsweise ein Rohrbruch oder Brand den Hausrat unbenutzbar macht und dieser ersetzt werden muss. Vereinfacht gesagt zahlt die Versicherung für das, was hinunterfällt, wenn man die Wohnung auf den Kopf stellen würde. Sie übernimmt unter anderem auch die Kosten für eine vorübergehende auswärtige Unterbringung und die Aufräumkosten. Wer ein Arbeitszimmer hat, sollte mit dem Versicherer klären, inwieweit der Versicherungsschutz auch für diese Räumlichkeiten greift und ob eine separate Police erforderlich ist.

Welcher Versicherungsumfang ist empfehlenswert?

Vor dem Abschluss der Versicherung ist es ratsam, eine Bestandsaufnahme zu machen. Welchen Wert hat der Hausrat in etwa? Wenn auch Schmuck, Antiquitäten, Kunst und Bargeld daheim aufbewahrt werden, sollten die jeweiligen Beträge notiert werden. Hintergrund: Viele Versicherer sehen für Wertsachen Höchstgrenzen vor, die unterschiedlich hoch ausfallen können. Dies kann dann bei der Auswahl mit Hilfe eines Vergleichsportals berücksichtigt werden.

Wer nicht gerade einen Wintergarten oder riesige Fensterfronten hat, benötigt in der Regel keine Glasbruchversicherung. Diese wird als Zusatzbaustein angeboten und verteuert den Versicherungsschutz. Besser angelegt ist das Geld für Fahrräder, die ebenfalls extra versichert werden müssen. Die Kosten für die Zusatzprämie hängen zum einem davon ab, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Zum anderen sind Fahrräder üblicherweise nicht versichert, wenn sie zwischen 22 und sechs Uhr morgens draußen gestohlen werden. Der 24-Stunden-Schutz kostet im Regelfall nochmals extra.

Besitzer von Wasserbetten und Aquarien sollten eine Wasserschadenversicherung einschließen. Kommt es zu Schäden durch diese beiden Einrichtungsgegenstände, wäre ein Wasserschaden ansonsten nicht versichert, da dieser nicht durch Leitungswasser verursacht wird. Einige Policen enthalten diesen Zusatzschutz bereits.

Für Immobilieneigentümer kommt auch eine Elementarschadenversicherung als Extra in Betracht, diese kann jedoch auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Welche Klauseln sind wichtig?

Sinnvoll ist es auch, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Ist beispielsweise ein Fenster gekippt statt verschlossen und kommt es dann zu einem Einbruch, würde die Versicherung ansonsten nicht zahlen. Der Vertrag sollte daher die Klausel „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“ enthalten. Allerdings gilt dies häufig nicht für die volle Versicherungssumme.

Wer sich für die Wertermittlung nach Wohnungsgröße entscheidet, vermeidet damit in der Regel, dass die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig ausfällt und nicht der gesamte Schaden ersetzt wird. Diese Klausel nennt sich „Unterversicherungsverzicht“. Wer beispielsweise eine Versicherungssumme von 40.000 Euro wählt, obwohl der Hausrat 80.000 Euro wert ist, riskiert sonst, dass ihm im Schadensfall auch nur die Hälfte der Kosten erstattet wird. Damit der Versicherer den Schaden pauschal in voller Höhe anerkennt, ist der Unterversicherungsverzicht erforderlich. Dies geht meist damit einher, dass pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal 650 Euro veranschlagt werden.

Was sollte vor dem Abschluss der Versicherung beachtet werden?

Die Versicherungsprämien unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, zudem weichen die Konditionen oft stark voneinander ab. Wichtig ist es, zunächst den Wert des Hausrats mit der Versicherungssumme abzugleichen. Wer beispielsweise eher spartanisch wohnt, aber viel Platz hat, wäre somit überversichert. Wer hingegen eine kleine, aber exquisit eingerichtete Wohnung hat, ist möglicherweise unterversichert. Dies gilt es zunächst zu prüfen. Im Einzelfall kann es sich lohnen, den Wert des Hausrats über eine Inventarliste zu erfassen. Dies geht einfacher vonstatten, wenn möglichst viele Kaufbelege gesammelt wurden. Das Aufbewahren dieser Belege empfiehlt sich ohnehin und kann die Regulierung von Schäden vereinfachen.

Zudem sollte auch auf den Versicherungsumfang für die Gegenstände von besonderem Wert geachtet werden. Zusatzbausteine wie Glasbruch und Fahrräder können dann separat hinzugewählt werden. Oft ist es so, dass zunächst teure Anbieter unterm Strich gar nicht mehr so schlecht dastehen, wenn zu den preiswerteren Tarifen Extras wie die Fahrradversicherung hinzugewählt werden. Diese sind in den höheren Prämien teilweise schon enthalten. Verglichen werden sollte daher nicht nur die reine Prämie, sondern auch der Versicherungsumfang.