Während allenthalben Subventionsabbau gepredigt wird, planen offenbar einige Parteien als „Wahlgeschenk“ die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags von derzeit 1.000 EUR. Der BVL fordert in seinem am Verbandstag veröffentlichten Steuerkonzept dagegen ausdrücklich, diese ungerechte Pauschale auf keinen Fall weiter anzuheben. Erich Nöll und Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des BVL, dazu: „Ungerechter und unsinniger geht es kaum.“

Nutznießer der Werbungskostenpauschale sind bereits heute Arbeitnehmer, die gar keinen oder nur geringen tatsächlichen Aufwand für ihre Berufstätigkeit haben oder deren berufliche
Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Vor allem leitende Angestellte profitieren von Dienstwagen, Firmenhandy und weiteren Vergünstigungen und erhalten obendrauf den
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der sich aufgrund ihres hohen Einkommens auch noch stärker steuermindernd auswirkt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag entlastet die Falschen und widerspricht einer leistungsgerechten Besteuerung. Erhöhte Werbungskosten werden am häufigsten von Arbeitnehmern im mittleren Einkommensbereich geltend gemacht. Diese aber profitieren von der Anhebung des Pauschbetrages gerade nicht.

“Dass es auch anders geht, beweist zum Beispiel das österreichische Einkommensteuerrecht. Dort wird bei nichtselbständigen Einkünften für Werbungskosten lediglich ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abgezogen. Daneben können andere Kosten berücksichtigt werden. Dadurch werden ungewollte Mitnahmeeffekte eingeschränkt. Denn es ist wesentlich gerechter, diejenigen zu entlasten, die tatsächlich einen hohen finanziellen Aufwand haben.
Das aber geschieht in Deutschland nicht.

Wer Fahrten zur Arbeitsstelle hat, kann seit fast 14 Jahren trotz erheblicher Kostensteigerungen nur dieselben Beträge geltend machen. Für Arbeitnehmer, die ein häusliches Arbeitszimmer benötigen, gilt die Abzugsgrenze von 1.250 EUR bereits seit mehr als 20 Jahren. Der BVL fordert deshalb eine regelmäßige Anpassung der Höchstbeträge und Pauschalen, von denen Arbeitnehmer mit tatsächlichen Aufwendungen profitieren.