Die gesetzliche Rente wird nur einen Teil des tatsächlichen Finanzbedarfs im Alter decken. Arbeitnehmer können allerdings über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) diese Lücke verkleinern. Positiv ist, dass sie während der Ansparphase Sozialbeiträge und Einkommensteuer sparen können. Dabei hilft der Arbeitgeber mit. Er überweist bei der sogenannten Entgeltumwandlung einen Sparbeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in den Vorsorgevertrag. Damit sind die Beiträge zunächst frei von Steuern und Sozialabgaben. Sie werden erst auf die Auszahlungen im Ruhestand fällig. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen der Fondsgesellschaften“ hin.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch „Entgeltumwandlung“. Ein Teil des vereinbarten Arbeitsentgelts kann also für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Die Bundesregierung macht jetzt die bAV attraktiver und hat den Anteil an der Beitragsbemessungsgrenze, den jeder Arbeitnehmer jährlich maximal umwandeln kann, auf acht Prozent erhöht. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld können dafür ebenfalls verwendet werden.
Die bAV lohnt sich besonders, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Möglich wird die bAV entweder über ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers („Direktzusage“) oder über externe Durchführungswege wie Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds.
Ein weiterer Vorteil: Wer in eine Betriebsrente eingezahlt hat, aber trotzdem im Alter auf eine Grundsicherung angewiesen ist, soll künftig von einem Freibetrag profitieren. Mindestens 100 Euro im Monat und maximal 202 Euro sollen künftig nicht auf die Sozialleistung angerechnet werden. Bei finanziellen Engpässen besteht zudem die Möglichkeit, den bAV-Vertrag zeitweise ruhen zu lassen und die Beitragszahlungen später wieder aufzunehmen.