Crowdinvesting erfreut sich gerade im Bereich der Immobilienbeteiligung zunehmender Beliebtheit, ermöglicht es doch bereits mit kleinen Beträgen die Investition in diesen Sachwert. Doch Verbraucherschützer stellen dieser Form der Geldanlage ein schlechtes Zeugnis aus. Grundlage der Kritik ist eine Studie der Universität Bamberg im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums. Das Fazit der Studienautoren: Die Risikoaufklärung über die Investments sei mangelhaft, eine ausreichende Aufklärung über die Risiken der Investments finde nicht statt, kommentiert Peter Hauck, Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Studienergebnisse. Halbwissen über die Kapitalanlagen könne sich als gefährlich erweisen, warnt er. So seien diese Investments riskant und könnten schlimmstenfalls auch zum Totalverlust führen.
Riskant: Anleger fühlen sich (zu) gut informiert
Die Studie basiert auf der Auswertung der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) von insgesamt 414 Anlageprodukten, von denen 388 verwertbar waren. Das Ergebnis: In den VIBs zu den Projekten fehlten oft wichtige Informationen zu den Chancen und Risiken der Investments. Das Fatale daran: Trotz der fehlenden Informationen werde bei den Kleinanlegern der Eindruck erweckt, gut informiert zu sein, so dass diesen gar nicht klar sei, dass Banken und Projektentwickler die mit dem Investment verbundenen Risiken schlichtweg selbst nicht eingehen wollen, erläutert Studienautor Andreas Oehler, Professor am Lehrstuhl für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg. Auch dass sie aufgrund der Finanzierungsform – in der Regel Nachrangdarlehen, die im Fall einer Pleite als letzte bedient werden, dürfte Oehler zufolge den wenigsten Kleinanlegern klar sein.
Der Studie zufolge erfüllen die VIBs, die Anleger auf den Crowdinvesting-Plattformen abrufen können, nicht die Anforderungen der BaFin. Diese sehen vor, dass die Anleger auf höchstens drei DIN-A4-Seiten über die wesentlichen Eigenschaften einer angebotenen Vermögensanlage informiert werden sollen. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Verschuldungsgrad des Anbieters, zu den Risiken und zu den Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen. Der Verschuldungsgrad beispielsweise wird in fast jedem vierten VIB verschwiegen.
Schlechte Noten für die VIBs
Die VIBs erhielten in puncto Transparenz im Schnitt die Note „mangelhaft. Dazu trägt der Studie zufolge unter anderem bei, dass Fachbegriffe wie etwa „qualifiziertes partiarisches Nachrangdarlehen“ verwendet, aber nicht erklärt werden. Kleinanleger können mit diesen Fachtermini jedoch üblicherweise nichts anfangen. Teils sei auch unklar, wie das eingeworbene Geld überhaupt konkret verwendet werden soll („Blind Pool“). Auch der Verständlichkeit wurde die Note „mangelhaft“ vergeben, gleiches gilt für die Einschätzung der Klarheit und der Überprüfbarkeit der Angaben in den VIBs.
Die Studienautoren sowie das Verbraucherministerium Baden-Württemberg haben daher Vorschläge erarbeitet, um Kleinanleger besser zu schützen. Ein Vorschlag lautet, die Befreiung nach dem Vermögensanlagengesetz aufzuheben. Dies hätte zur Folge, dass die Prospektpflicht greifen würde. Ein weiterer Vorschlag beinhaltet, die Plattformen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen.
Pleiten sind nicht ausgeschlossen
Crowdinvesting beschränkt sich keineswegs nur auf die Beteiligung an Immobilienprojekten, es wird unter anderem auch von jungen Unternehmen (Start-ups) genutzt, um Eigenkapital für den Ausbau der Geschäftstätigkeit einzuwerben. In Deutschland ist diese Form der Geldanlage allerdings noch in den Kinderschuhen: Während in Hong Kong nach Angaben des Datenportals Statista für 2018 ein Volumen von umgerechnet rund 2,8 Milliarden Euro erwartet wird, sind es in Deutschland lediglich rund 145 Millionen Euro – Tendenz deutlich steigend. So lag das Volumen im Vorjahr bei rund 100 Millionen Euro, es wird bis 2020 von einem jährlichen Wachstum um rund 30 Prozent ausgegangen. Pleiten sind allerdings keine Seltenheit. Verbraucherschützer raten Anlegern daher, das Totalverlustrisiko gegen den angebotenen Zinssatz sorgfältig abzuwägen.