Aktionäre bekamen Dividenden deutscher Unternehmen bisher am Tag nach der Hauptversammlung (HV) ausbezahlt. Das ändert sich mit Beginn der Dividendensaison 2017: Nun erfolgt die Ausschüttung erst drei Geschäftstage nach dem Aktionärstreffen.
Zwar ist diese Verschlechterung bereits Ende 2015 mit der Aktienrechtsnovelle 2016 vom Bundestag beschlossen worden, inzwischen jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten. Grund für die Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts ist, dass man innerhalb der EU die Stichtagsregeln harmonisieren will. Leider wird dabei nach dem Prinzip verfahren: Die Langsamsten geben das Tempo vor. Außerdem will der Gesetzgeber das berüchtigte Dividendenstripping erschweren.
Was heißt das konkret für die Anleger? Bislang wurde die Dividende den Aktionären gutgeschrieben, die um 23.59 am Tag der HV die Aktien im Eigentum hatten. Der Ex-Tag, an dem die Dividende bezahlt und vom Kurs abgeschlagen wurde, war entsprechend der erste Handelstag nach der HV. In Zukunft gibt es einen so genannten Record Day, der – falls die HV nicht einen späteren Zeitpunkt beschließt, was gemäß der Aktienrechtsnovelle möglich ist – drei Geschäftstage nach der Hauptversammlung liegt. An diesem Tag erfolgt nicht nur die Auszahlung, sondern auch der Abschlag der Dividende vom Aktienkurs.
Dazu ein Beispiel: Die HV von Siemens (dessen Geschäftsjahr am 30. September endet) findet am Mittwoch, den 1. Februar 2017 statt. Der Record Day, an dem die Dividende ausgeschüttet und vom Aktienkurs abgeschlagen wird, ist somit der dritte Werktag danach, also Montag, der 6. Februar 2017.