Mitte 2018 werden die ersten Energieausweise ungültig. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Sie wurden erstmals ab Juli 2008 für Häuser ausgestellt, die 1966 oder früher errichtet wurden. Die Laufzeit von zehn Jahren endet somit in den kommenden Monaten. Ob ein neuer Energieausweis erforderlich ist, hängt davon ab, was der Hauseigentümer mit der Immobilie vorhat: Soll sie verkauft oder vermietet werden, muss den Interessenten laut Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) seit dem 1. Mai 2014 ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Daher gilt: Wer in den kommenden Monaten eine Vermietung oder den Verkauf plant, muss sich rechtzeitig um einen neuen Ausweis kümmern. Für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, laufen die ersten Energieausweise Anfang 2019 ab und müssen also ebenfalls in absehbarer Zeit erneuert werden.

Der Energieausweis kann auf zweierlei Art erstellt werden: Zum einen als Verbrauchsausweis – basierend auf den Verbrauchsdaten der Bewohner. Zum anderen kann auch ein Bedarfsausweis erstellt werden, bei dem der Bedarf anhand des energetischen Zustands des Gebäudes ermittelt wird. Die dena empfiehlt letztere Variante, da sie unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner und damit aussagekräftiger sei.

Teuer, aber aussagekräftig: Der Bedarfsausweis

Wer sich für einen Bedarfsausweis entscheidet, muss einen Energieberater beauftragen, der den energetischen Zustand des Gebäudes analysiert und eine Auswertung erstellt. Diese umfasst die Dämmung der Gebäudehülle einschließlich Fenster, Decken und Außenwände. Auch das Dach und der Keller werden hinsichtlich der Dämmung unter die Lupe genommen, ebenso die Heizungsanlage. Zudem gibt der Energieberater eine Empfehlung ab, mit welchen Maßnahmen welche Einsparmöglichkeiten erzielt werden können. Über die Datenbank https://www.energie-effizienz-experten.de der dena können Eigentümer gezielt nach einem Energieberater in ihrer Nähe suchen. Sie nimmt nur solche Aussteller in ihre Datenbank auf, die den Anforderungen an die Qualifikation genügen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 300 bis 500 Euro. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die bislang nicht saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch wenn die Verbrauchsdaten für die vorangegangen drei Kalenderjahre fehlen, muss ein solcher Ausweis gewählt werden.

Preiswert, aber wenig informativ: Der Verbrauchsausweis

In allen anderen Fällen kann sich der Hauseigentümer wahlweise auch für einen Verbrauchsausweis entscheiden. Er kostet im Schnitt rund 50 bis 100 Euro. Die niedrigeren Kosten ergeben sich daraus, dass lediglich die Verbrauchsdaten der letzten drei Kalenderjahre ausgewertet werden und eine aufwändige Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes entfällt. Allerdings müssen auch hier Angaben zum Gebäude gemacht werden. Daher empfiehlt es sich in beiden Fällen, zunächst die wichtigsten Unterlagen zum Gebäude zusammenzutragen, um dem Aussteller die erforderlichen Daten mitteilen zu können. Dazu gehören beispielsweise das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und Informationen zur Heizungsanlage.

Verbraucherschützer: Auf Vor-Ort-Termin bestehen

Die Verbraucherzentralen empfehlen Aussteller mit dena-Gütesiegel. Zudem raten sie von Billiganbietern ab, die einen Energieausweis teilweise schon für 35 Euro und ohne Ortstermin ausstellen. Zwar ist dieser gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, doch wenn der Auftraggeber die Daten übermittelt und ihm hier ein Fehler unterläuft, ist er für diesen auch verantwortlich. Nimmt der Aussteller diese hingegen selbst vor Ort auf, haftet er für fehlerhafte Angaben.