859 Euro erhalten deutsche Senioren im Schnitt monatlich von der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen liegen allerdings in der Regel deutlich darunter: Ihre Rente beläuft sich auf durchschnittlich 653 Euro, während Männer auf rund 1.130 Euro kommen. Dies zeigen die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung. Der Grund: Frauen haben seltener geradlinige Erwerbsbiografien, unterbrechen ihre Berufstätigkeit wegen der Erziehung der Kinder und arbeiten häufig in Teilzeit weiter. Und auch wenn Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, führt dies letztlich zu niedrigeren Rentenzahlungen. Wie sehr der Effekt solcher Erwerbsbiografien durchschlägt, zeigt der Vergleich mit Rentnerinnen aus Ostdeutschland, die überwiegend in Vollzeit erwerbstätig waren und im Schnitt eine monatliche Rente von mehr als 800 Euro zur Verfügung haben. Was sollten Frauen also tun, um im Rentenalter finanziell ausreichend abgesichert zu sein?

1. Kindererziehungszeiten eintragen lassen

Eine verringerte oder gar ausgesetzte Erwerbstätigkeit wirkt sich gravierend auf die Rentenhöhe aus, denn sie führt nicht nur während der Elternphase zu niedrigeren Ansprüchen, sondern wirkt sich bisweilen noch viele Jahre negativ aus. Denn es dürfte Hausfrauen nach langer Pause im Beruf sehr schwer fallen, ihre Berufstätigkeit problemlos wieder aufzunehmen. Niedriger entlohnte Jobs sind oft die Realität, vielfach gelingt es zudem nicht, einen Teilzeitjob aufzustocken und wieder mehr zu arbeiten. Umso wichtiger ist es daher, zumindest die Kindererziehungszeiten im Blick zu behalten. Sie gleichen die entstandenen Nachteile teilweise aus.

Für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes erhält die Mutter Kindererziehungszeiten angerechnet, die sich auf das Durchschnittseinkommen von derzeit 36.267 Euro bezieht. Hinzu kommt das, was sie verdient. Anders sieht es danach aus: Dann gilt die Kindererziehungszeit als Berücksichtigungszeit. Konkret bedeutet dies, dass zwar kein fiktives Einkommen zu einer höheren Rente führt, aber die Zeiten angerechnet werden. Dies kann wichtig sein, um die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu erfüllen. Nach dem zehnten Geburtstag des Kindes sollten Frauen daher die Erziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung eintragen lassen. Vorher geht dies nicht, denn es kann auch sein, dass das Kind vom Vater erzogen wird und dieser dann Anspruch auf den Eintrag der Erziehungszeit hätte. Erst im Nachhinein lässt sich damit zuordnen, welcher Elternteil diese Aufgabe übernommen hat.

Frauen, die eine lange Kinderpause einlegen, sollten sich bei der örtlichen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren. Die Berater können Auskunft dazu geben, ob es sinnvoll sein könnte, freiwillig Beiträge zu zahlen. Der Mindestbetrag liegt aktuell bei monatlich 84,15 Euro und trägt dazu bei, auch nach der Berücksichtigungszeit von zehn Jahren pro Kind weitere Jahre anzusammeln, die dazu beitragen, die erforderlichen Wartezeiten zu erreichen.

2. Nicht allein auf den Ehepartner verlassen

Die Zeiten, in denen die Ehe als zuverlässiges Versorgungsmodell galt, sind längst vorbei: Jede dritte Ehe wird laut Statistischem Bundesamt heutzutage in Deutschland geschieden. Zwar erhalten Frauen im Rahmen des Scheidungsverfahrens Rentenanwartschaften ihres Mannes übertragen, doch damit ist keineswegs sichergestellt, dass sie damit ausreichend abgesichert sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Ehemann eine solide Altersvorsorge aufgebaut hat und die Ehe lange Bestand hatte. Nur dann sind überhaupt ausreichend hohe Rentenansprüche vorhanden, die zugunsten der Ehefrau übertragen werden können.

Viele Ehen gehen jedoch frühzeitig in die Brüche. Bei weniger als drei Jahren Ehezeit entfällt der Versorgungsausgleich ganz und je kürzer die Ehe darüber hinaus von Dauer war, desto geringer ist der Anspruch aus dem Ausgleichsverfahren. Außerdem gilt dies nur für verheiratete Frauen. Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, müssen daher besonders auf eine eigenständige Altersvorsorge achten. Und wer heiratet, sollte darauf achten, dass das Thema Rente nicht leichtsinnig bei einem Ehevertrag ausgeklammert wird.

Frauen sollten zudem auch bedenken, dass sie im Fall des Todes ihres Ehemanns nur bedingt von einer Witwenrente profitieren: Damit sie diese ohne Abzüge erhalten, dürfen sie lediglich ein Einkommen von 804 Euro haben. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet. Um diesen Betrag wird die Rente daher gekürzt. Verdient die Ehefrau beispielsweise 1.200 Euro, werden ihr 40 Prozent der Differenz von der Witwenrente abgezogen. Diese beträgt 396 Euro, somit erhält die Witwe eine um 40 Prozent von diesem Betrag gekürzte Witwenrente. Konkret sinkt der Rentenanspruch damit um 158,40 Euro. Kinder erhöhen den Freibetrag allerdings nicht wesentlich. Im Beispielfall dürfte sie 170,52 Euro mehr verdienen und die Witwenrente würde um lediglich 90,24 Euro gekürzt.

3. Eigene Vorsorge aufbauen

Die Zinsen sind weiterhin niedrig – umso wichtiger ist es, möglichst frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge anzufangen. Denn Frauen leben statistisch gesehen länger als Männer und erzielen gleichzeitig in der Regel geringere gesetzliche Rentenansprüche. Beides führt dazu, dass sie sich intensiv um den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge kümmern sollten. Und je niedriger die Zinsen sind, desto mehr muss fürs Alter beiseite gelegt werden, da der Zinseszinseffekt den dafür erforderlichen Vermögensaufbau ausbremst.

Oftmals zögern junge Frauen jedoch, weil sie nicht einschätzen können, wie sich ihre berufliche Laufbahn entwickelt. Sie sollten daher darauf achten, dass flexible Lösungen möglich sind – beispielsweise die vorübergehende Beitragsfreistellung oder die Reduzierung monatlicher Beiträge. So können sie die Vorsorge jeweils an die Gehaltssituation anpassen. Zu freizügig sollten die Beiträge jedoch nicht gesenkt oder ausgesetzt werden, denn damit verringert sich auch der Rentenanspruch im Alter. Sinnvoll ist es, geförderte Altersvorsorgemöglichkeiten in Betracht zu ziehen – etwa über eine Riester-Rente oder die Betriebliche Altersvorsorge.

Der Vorteil: Ein Teil der Beiträge wird vom Staat übernommen, so dass der Eigenanteil nicht so hoch ist. Auch Fondssparpläne eignen sich gut zur Altersvorsorge, sie bieten zudem den Vorteil, dass sie flexibel gehandhabt werden können. Inwieweit eine Versicherungslösung bevorzugt wird, hat auch mit der persönlichen Einstellung zu tun: Frauen, die sichergehen wollen, lebenslang eine bestimmte Rente zu erhalten, kommen um eine entsprechende Versicherungslösung nicht herum. Auf jeden Fall sollten sich Frauen möglichst schon in jungen Jahren neutral beraten lassen. Denn je eher sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto besser.