Mit 5,4 Billionen Euro zum Ende des zweiten Quartals besitzen Deutschlands Privathaushalte ein so hohes Geldvermögen wie nie zuvor. Das geht aus jüngst veröffentlichten Daten der Deutschen Bundesbank hervor. Gegenüber dem ersten Quartal bedeutet das einen Zuwachs von 0,8 Prozent. Der Anstieg ist unter anderem auf zunehmende Investments in risikoarme Anlagen zurückzuführen. Vor allem sehr wohlhabende Bürger haben ihren Reichtum häufig nicht selbst verdient, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervorgeht.
Die aktuellen Zahlen der Bundesbank belegen, dass die Deutschen bei ihren Geldanlagen eher das Risiko scheuen. So setzen sie zum Beispiel auf Sichteinlagen, also auf kurzfristig angelegtes und zeitnah verfügbares Geld. An Bedeutung gewinnen aber auch Anteile an Investmentfonds. Hierbei wurden laut Bundesbank vor allem Renten- und Immobilienfonds erworben. Beim Engagement in deutsche Aktien mussten die Anleger Bewertungsverluste hinnehmen. Das Investment in klassischen Spareinlagen sank im zweiten Vierteljahr auf Grund der anhaltend niedrigen Zinsen.
Laut DIW kamen etwa drei Viertel der besonders Vermögenden in Deutschland im Alter von mindestens 40 Jahren bereits in den Genuss einer Schenkung oder Erbschaft, 18 Prozent sogar von zweien oder mehr. Befragt nach den Gründen für ihren Reichtum gaben zwei Drittel dementsprechend Erbschaften und Schenkungen an, gefolgt von Selbstständigkeit beziehungsweise Unternehmertum. Jede fünfte reiche Frau nannte Heirat als Hauptgrund. Als „hochvermögend“ gelten Haushalte, die mindestens eine Million Euro frei verfügbar haben.
Die Ergebnisse der Studie könnten die politische Diskussion befeuern. In Deutschland ist die Vermögensungleichheit besonders hoch, und die Erbschaftssteuer könnte Korrekturen bewirken. Die jüngste Reform gewährleiste dies nach Einschätzung des DIW jedoch nicht und packe grundlegende Probleme nicht an.
Die jahrelang umstrittene Novelle der Erbschaftsteuer wurde Mitte Oktober unter Dach und Fach gebracht. Im Kern geht es dabei um die Neufassung der Steuerprivilegien für Betriebserben. Diese müssen auch künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie den Betrieb und die Arbeitsplätze erhalten. Die Hürden dafür werden aber höhergelegt, weil das Verfassungsgericht eine Überprivilegierung bemängelt hatte.