Wechsel der Krankenversicherung: Nicht jeder kann sich die Frage stellen, ob er sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Um überhaupt entscheiden zu können, müssen Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang ein Einkommen von 56.250 Euro erzielen. Nur wenn diese so genannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschritten wird, stehen ihnen beide Möglichkeiten zur Wahl. Anders sieht es bei Selbstständigen aus und Beamten aus, für die keine Versicherungspflichtgrenze gilt. Doch worauf sollte man bei der Entscheidung achten und wann macht eine private Krankenversicherung (PKV) mehr Sinn, wann ist die gesetzliche Krankenversicherung GKV) vorteilhafter? Vier zentrale Fragen sollten sich Wechselwillige stellen.
1. Wer soll mitversichert werden?
Alleinverdiener mit Familie sind mit der GKV meist besser bedient. Sowohl die Kinder als auch nichterwerbstätige Ehegatten sind automatisch mitversichert. Ist einer der Ehegatten privat versichert, so können Kinder nur dann beitragsfrei gesetzlich beim anderen Elternteil mitversichert werden, wenn das Einkommen des PKV-Mitglieds 56.250 Euro nicht übersteigt. Gleiches gilt, wenn das PKV-Mitglied vor 2003 privat versichert war, nicht mehr als 50.850 Euro verdient und das Einkommen des Ehegatten darunter liegt.
2. Liegen Vorerkrankungen vor?
Anders als bei der GKV ist bei der PKV eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Zudem werden Vorerkrankungen oft nicht mitversichert oder gegen Aufschlag eingeschlossen.
Wichtig ist auch, dass die PKV vielfach nicht unbegrenzt die Kosten in dem Rahmen übernimmt wie die GKV. Ein Beispiel: Oftmals werden psychologische Behandlungen auf 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr begrenzt oder sogar ausgeschlossen, gibt der Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken.
3.Wie hoch sind die Beiträge?
Die GKV-Beiträge liegen bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Hinzu kommt der kassenabhängige Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozent. Aktuell beträgt die Beitragsbemessungsgrenze aufs Jahr gerechnet 50.850 Euro beziehungsweise monatlich 4.237,50 Euro. Das bedeutet: Übersteigt das Einkommen diese Summe, erhöht sich der Krankenkassenbeitrag nicht weiter und stagniert bei 335,10 Euro monatlich. Je höher das Einkommen, desto niedriger wird der Beitragsanteil.
Gesetzlich freiwillig versicherte Selbstständige und Freiberufler hingegen zahlen 14 Prozent, wenn kein Krankengeld eingeschlossen wird. Wird dies gewünscht, beträgt der Beitrag 14,6 Prozent. Da diese Versicherten den vollen Beitragssatz zahlen müssen, kostet sie der Versicherungsschutz beispielsweise einem jährlichen Gewinn von 50.000 Euro monatlich 608,33 Euro. Wichtig: Bei diesen Versicherten fallen die Beiträge auch für andere Einkünfte an, etwa aus Kapitalvermögen und Vermietung. Bei gesetzlich Versicherten bleiben sie hingegen außen vor.
Bei der PKV hingegen hängt der Beitrag von Alter und Gesundheit ab. Dies kann durchaus zunächst vorteilhafter sein als der recht hohe GKV-Beitrag. Da freiwillig gesetzlich Versicherte einen deutlich höheren Monatsbeitrag zahlen müssen, ist die PKV für sie generell aus Kostensicht attraktiver als für Angestellte, die lediglich den halben Beitragssatz selbst zahlen müssen.
Doch es gilt zu bedenken, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen – und das, obwohl im Rentenalter das Einkommen in der Regel geringer wird. Der BdV empfiehlt daher, die Beitragsersparnis in jüngeren Jahren beiseite zu legen und so ein Kapitalpolster für die höheren Beiträge im Alter aufzubauen.
4.Welche Konsequenzen hat ein Wechsel im Rentenalter?
Bei der Entscheidung für oder gegen die PKV sollte auch geprüft werden, welche Konsequenzen dies im Rentenalter haben wird. So muss eine ausreichende Vorversicherungszeit nachgewiesen werden, um in der so genannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert zu sein. Dies ist nur dann möglich, wenn man seit Eintritt ins Berufsleben bis zur Rentenantragstellung während der zweiten Hälfte dieses Zeitraums zu 90 Prozent gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert oder über die Familienversicherung Mitglied in der GKV war. Bei 40 Jahren Erwerbstätigkeit müsste dies also in den 20 Jahren vor Renteneintritt für 18 Jahre gelten.
Der Vorteil der KVdR: Auf Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder privaten Rentenversicherungen werden keine Krankenkassenbeiträge fällig. Auf die gesetzliche Rente entfallen 7,3 Prozent Krankenkassenbeitrag, auf Betriebsrenten und Erwerbseinkommen 14,6 Prozent. Ein Beispiel: Werden Mieteinnahmen von 600 Euro monatlich erzielt, entscheidet der KVdR-Status darüber, ob monatlich 84 Euro Krankenkassenbeitrag (14 Prozent) zu zahlen sind oder nicht. Der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozent fällt unabhängig vom Status an.
Fazit: Insbesondere wenn absehbar ist, dass auch im Rentenalter Zusatzeinnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung zu erwarten sind, sollte die Entscheidung für oder gegen eine PKV gut durchdacht werden.