Die Zahl unerlaubter Werbeanrufe ist im vergangenen Jahr laut Bundesnetzagentur auf einen Rekordstand geklettert. Darunter befinden sich auch Anrufer, die gutgläubigen Anlegern Gewinnversprechen von mehreren 100 Prozent auf Aktien unbekannter ausländischer Unternehmen geben. Anleger sollten jedoch nicht darauf eingehen, denn diese Anrufe sind rechtlich nicht erlaubt. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Die Betrugsmasche dahinter: Die Betrüger decken sich im Vorfeld mit den Ramsch-Aktien ein, machen unerlaubt Werbung und stoßen alle Papiere zum Höchstkurs wieder ab, was bei den so genannten penny stocks zu einem rasanten Kursabsturz führt. Am Ende bleiben die geprellten Anleger auf den Verlusten sitzen.
Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Monaten Rekordbußen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben verhängt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie Banken, Sparkassen und Onlinebrokern und anderen Unternehmen ist es hingegen untersagt, Werbeanrufe zu betreiben, wenn der Kunde nicht zustimmt. Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden jedoch kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht.
Anleger erkennen unseriöse Angebote daran, dass sie außergewöhnlich hohe Gewinne in kurzer Zeit versprechen. Je höher die versprochene Rendite, desto höher auch das Risiko für große Verluste. Ein vernünftiger Vermögensaufbau braucht aber seine Zeit. In einem ersten Schritt sollten sich Anleger Gedanken darüber machen, was die eigenen finanziellen Ziele und Möglichkeiten sind. Ein Berater kann dabei helfen und ein maßgeschneidertes Vermögenskonzept entwickeln. Erst im Anschluss geht es an die Auswahl der Produkte.
Ein sinnvoller Baustein im Depot sind Aktienfonds. Fonds sind im Gegensatz zu Ramsch-Aktien streng reguliert und zu hoher Transparenz verpflichtet. Anleger können sich bereits vor dem Kauf anhand der „wesentlichen Anlegerinformation“ informieren. Sie enthalten alle
wichtigen Informationen zu Anlagezielen, Risiko, Kosten und zur Wertentwicklung in der Vergangenheit.