Die Grundsteuer muss für rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu berechnet werden. Denn das Bundesverfassungsgericht kippte die geltenden Bemessungsgrundlagen und verlangte vom Gesetzgeber eine überarbeitete Regelung bis Ende 2019. Damit die Kommunen keine milliardenschweren Einnahmenverluste hinnehmen müssen, soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Der Erste Senat des Gerichtes erklärte, da die Einheitswerte im Westen von 1964 stammten, sei die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr realitätsgerecht. Im Osten haben sich die Werte seit 1935 nicht geändert. Die Werte in Großstädten und in Randlagen hätten sich mittlerweile völlig auseinanderentwickelt, argumentierten die Richter. “Der Rückgriff auf Einheitswerte von 1964 vermag den Verkehrswert der Grundstücke heute nicht mehr abzubilden, sondern verfehlt ihn generell und vollständig”, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Die Schere zwischen den Bewertungen der einzelnen Grundstücke gehe wegen solcher Verzerrungen immer weiter auf.

Da die Grundsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist und die Finanzverwaltung millionenfache Neubewertungen vornehmen muss, gewährten die Richter gestaffelte und lange Übergangsfristen. Dadurch sollen Haushaltsprobleme der Städte und Gemeinden vermieden werden, die mit der Steuer rund 14 Milliarden Euro jährlich einnehmen. Die gesetzliche Grundlage für die Neubewertung muss bis Ende 2019 verabschiedet sein, danach hat die Verwaltung weitere fünf Jahre für die Umsetzung Zeit. Ende 2024 muss die Grundsteuer für alle Grundeigentümer neu berechnet worden sein.
Weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten der Mieter abgewälzt wird, sind von einer Neuregelung auch diese betroffen und nicht nur Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen. Erhöhungen würden deshalb wohl höhere Mietnebenkosten nach sich ziehen.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die Grundsteuer auf eine feste Basis zu stellen und eine “Grundsteuer C” einzuführen, die es schon in den 60er Jahren kurzzeitig als Baulandsteuer gab. Mit dieser Abgabe soll es teurer werden, Bauland für spekulative Zwecke jahrelang ungenutzt liegen zu lassen. So soll mehr Land für den Wohnungsbau genutzt werden können.

Die Grundsteuer kommt allein den Städten und Gemeinden zugute, die auch die sogenannten Hebesätze festlegen. Mit diesen Hebesätzen werden die Einheitswerte multipliziert. Neben den Einheitswerten und dem Hebesatz geht als dritter Faktor der sogenannte Messbetrag in die Berechnung ein. Er wird von den Finanzämtern festgelegt.