Wer ein Haus bauen lässt, tut gut daran, bei der Auswahl der Baufirma Sorgfalt walten zu lassen und auf die Solvenz des Unternehmens zu achten. Der Grund: Gerät die Firma in Zahlungsschwierigkeiten, wird auch der Häuslebauer schlimmstenfalls in ein langwieriges Insolvenzverfahren hineingezogen. Dies kann zu einem Baustopp führen, bis geklärt ist, ob weitergebaut werden kann. Bis dahin vergehen allerdings mindestens sechs Monate – unter anderem auch deshalb, weil zunächst ein Insolvenzverwalter bestellt werden muss. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Die Problematik für betroffene Bauherren: Sie können nicht einfach aus dem Bauvertrag aussteigen, einfach weiterbauen dürfen sie ebenfalls nicht, weil das Insolvenzrecht sehr komplex und nicht auf die Bedürfnisse von Verbrauchern zugeschnitten ist, heißt es vom VPB.

Schufa-Auskunft allein reicht nicht

Der Verband empfiehlt daher, bei der Auswahl geeigneter Baufirmen Referenzen einzuholen. Auch eine Schufa-Auskunft sei ratsam, bilde allerdings lediglich die Zahlungsfähigkeit in der Vergangenheit ab. So schließe eine bislang einwandfreie Bonität nicht aus, dass ein Unternehmen doch in finanzielle Schieflage gerät. Daher empfiehlt der VPB, dass sich Bauherren bei Vertragsabschluss mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Erfüllungssicherheit einräumen lassen sollten. Bei schlüsselfertigen Häusern beträgt diese Sicherheit fünf Prozent der Bausumme. Dieser Betrag reicht aber laut VPB im Ernstfall nicht aus, weshalb Bauherren möglichst einen höheren Betrag aushandeln und diesen im Vertrag fixieren sollten. Zudem sollte der Zahlungsplan sie möglichst nicht zur Vorkasse zwingen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Abschlagszahlungen höher sind als der Wert der jeweiligen Bauarbeiten.

Um das Vertragsangebot auch hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bestmöglich zu gestalten, empfiehlt der VPB die Prüfung durch einen unabhängigen Bausachverständigen. Der Vorteil: Er weiß, worauf es bei der Vertragsgestaltung ankommt, um die finanziellenRisiken für den Bauherrn möglichst gering zu halten. Zudem kennen Bausachverständige die Baufirmen in ihrer Region in der Regel sehr gut und können besser als der Bauherr einschätzen, wie solide das Unternehmen wirtschaftet. Auch kann der Sachverständige während der Bauphase vor den jeweils fälligen Abschlagszahlungen prüfen, ob die betreffenden Bauarbeiten auftragsgemäß und frei von Mängeln durchgeführt wurden. Bis zur Beseitigung der Mängel sollten die Zahlungen nicht geleistet werden. Von Schwarzgeldzahlungen rät der VPB dringend ab.

Häufiger auf der Baustelle nach dem Rechten sehen

Außerdem ist es laut VPB für Bauherren ratsam, die Baustelle häufiger aufzusuchen. Nach Erfahrung des Verbands kündigen sich Insolvenzen oft Monate vorher an, etwa über den verzögerten Beginn der Arbeiten oder indem Subunternehmer nicht auf der Baustelle erscheinen. Auch wenn Materiallieferungen ausbleiben oder gar wieder abgeholt werden oder die Baustelle schlampig erscheint und tagelang verwaist ist, kann dies laut VPB ein Hinweis auf eine drohende Insolvenz sein. Sobald sie solche Auffälligkeiten wahrnehmen, sollten Bauherren den Kontakt zu ihrem Bausachverständigen suchen. Er kann notfalls sagen, wie weiter zu verfahren ist.

Besondere Vorsicht ist bei Bauträgern geboten

Generell ist laut VPB vor allem beim Kauf vom Bauträger Sorgfalt geboten, da in diesem Fall nicht nur das Gebäude von der Firma errichtet wird, sondern sich auch das Grundstück zunächst im Eigentum des Bauträgers befindet. Wer hingegen mit einem Generalunternehmer oder einem Generalübernehmer baut, hat einen kleinen Vorteil, weil ihm immerhin das Grundstück und das im Bau befindliche Gebäude gehören.