Die Preise von Immobilien haben sich insbesondere in vielen deutschen Großstädten in den letzten Jahren stark erhöht. Wer Immobilien kaufen will, muss daher in der Regel viel Geld mitbringen. Sparer, die nur über begrenzte Mittel verfügen, können Anteile an offenen Immobilienfonds erwerben. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Offene Immobilienfonds investieren das Geld der Anleger in eine Vielzahl gewerblich genutzter Immobilien, gestreut nach verschiedenen Kriterien wie Nutzungsart, Standort, Alter und Größenklasse der Objekte. Um den passenden Immobilienfonds auszuwählen, sollten sich Anleger bei Banken, Sparkassen oder anderen Finanzdienstleistern beraten lassen und insbesondere über den Anlageschwerpunkt, die Vermietungsquote und die Liquidität des Fonds informieren.

Die wichtigsten Kennziffern finden Anleger in den Fondsporträts auf den Internetseiten der Fondsanbieter, im Verkaufsprospekt sowie in den Jahres- und Halbjahresberichten der Fonds.
Wie viel Sparer in offene Immobilienfonds investieren sollten, hängt von der Struktur ihres Vermögens und den persönlichen Anlagezielen ab. Dabei hat sich die Faustformel bewährt, die Ersparnisse zu jeweils einem Drittel in Immobilien, Aktien und Anleihen oder entsprechenden Fonds anzulegen. Wer bereits Immobilienvermögen hat, sollte seine Ersparnisse stärker in Anleihen und Aktien investieren. Wer aber noch nicht über eine Eigentumswohnung oder ein Haus verfügt, der kann mit offenen Immobilienfonds breit gestreut am Immobilienmarkt einsteigen. Wer seine Immobilienquote reduzieren und offene Immobilienfonds zurückgeben möchte, muss Mindesthalte- und Kündigungsfristen beachten. Diese sind vom Kaufdatum der Anteile abhängig:

Anteile, die vor dem 21. Juli 2013 gekauft wurden: Bis zu 30.000 Euro dieser Anteile können Anleger pro Kalender-Halbjahr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Darüber hinaus gehende Beträge müssen Anleger bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor dem Verkauf unwiderruflich kündigen.

Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 gekauft wurden: Anleger müssen die Anteile mindestens 24 Monate im Depot halten. Vor der Rückgabe müssen sie jeden Betrag bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor dem Verkauf unwiderruflich kündigen. Der Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr ist für diese Anteile entfallen. Die Kündigung kann bereits während der Mindesthaltefrist ausgesprochen werden. Somit können Anleger spätestens nach zwei Jahren ihre Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben.