Es gibt vieles, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig abdeckt und extra bezahlt werden muss – zum Beispiel Zahnersatz oder heilpraktische Behandlungen. Auch wer im Falle eines Krankenhausaufenthalts lieber ein Einzelzimmer für sich hätte, kommt mit den regulären Leistungen der Krankenversicherung nicht weit. Auf Wunsch kann der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden. Welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es und für wen sind sie gegebenenfalls sinnvoll?

Auslandsreisekrankenversicherung

Diese Zusatzversicherung schützt davor, auf Kosten sitzen zu bleiben, die bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland anfallen. Zwar gibt es zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen in den Ländern der Europäischen Union ein Sozialversicherungsabkommen. Die Kostenübernahme ist allerdings auf den Betrag begrenzt, der im Inland für die Behandlung anfallen würde. Zudem erfolgt keine Kostenübernahme für den Rücktransport nach Hause. Noch wichtiger wird die Police bei Reisen außerhalb Europas. Die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Versicherten (BdV) raten daher zu einer solchen Police, die zudem für kleines Geld zu haben ist.

Ambulante Zusatzversicherung

Wer wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, kann über eine ambulante Zusatzversicherung nachdenken, die dies ermöglicht. Je nach Tarif ist es zudem auch möglich, alternative Heilmethoden einzuschließen – etwa in Traditioneller Chinesischer Medizin oder beim Osteopathen. Der Versicherer übernimmt bei diesen Policen den Eigenanteil, den der Patient ansonsten selbst zahlen muss. Es kann jedoch sein, dass dennoch ein Teil der Kosten beim Versicherten hängenbleibt, gibt der BdV zu bedenken. Er rät von dieser Versicherung eher ab.

Zusatz- und Ergänzungsversicherungen

Wer Zuzahlungen vermeiden möchte – etwa für Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz – kann eine entsprechende Zusatz- und Ergänzungsversicherung abschließen. Der Versicherer zahlt allerdings nur nach einer Notwendigkeitsprüfung. Eine Zahnzusatzversicherung kann durchaus sinnvoll sein, da über den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Fällen noch hohe Kosten für den Patienten anfallen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Tarife sorgfältig zu vergleichen, da die Konditionen und der Leistungsumfang sich stark unterscheiden. So muss auch bei einer solchen Versicherung ein Eigenanteil bezahlt werden. Nach Aussage des BdV liegt dieser Betrag in der Regel bei 10 Prozent der Kosten. Folgendes sollte der Tarif nach Empfehlung des BdV beinhalten: Übernahme von mindestens 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Implantate und Inlays, Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte, keine tarifliche Erstattungshöchstgrenze sowie Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers.

Krankentagegeldversicherung

Mit der Krankentagegeldversicherung können Arbeitnehmer das Krankengeld aufstocken. Da es lediglich bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens liegt und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens entspricht, kann das Aufstocken in einigen Fällen sinnvoll sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro (Stand 2016) liegt. Je höher das Einkommen über diesem Betrag liegt, desto größer fällt die krankheitsbedingte Einkommenseinbuße aus. Wer hohe laufende finanzielle Verpflichtungen hat, sollte diese Einkommenslücke nach Ansicht von BdV und Verbraucherzentralen über eine solche Police schließen. Auch für Selbständige und Freiberufler kann sie sinnvoll sein.

Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist nicht mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln. Diese Versicherung zahlt einen vereinbarten Satz pro Tag im Krankenhaus. Damit kann der Versicherte Zusatzleistungen vor Ort – beispielsweise die Gebühren für einen Fernseher – bezahlen. Verbraucherzentralen und BdV halten diese Zusatzpolice nicht für sinnvoll.

Krankenhauszusatzversicherung

Wer als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus besser untergebracht werden will und statt einem Mehrbettzimmer ein Zweibett- oder Einzelzimmer wünscht, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Sie beinhaltet auch die Kosten für eine Chefarztbehandlung, zudem kann der Patient die Klinik auswählen. Vielfach steht beim Abschluss dieser Police der Wunsch nach einem Einzelzimmer bei Klinikaufenthalten im Vordergrund. Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Kosten der Police gegen die Zusatzkosten für die Unterbringung abzuwägen.