2016 traf es Süddeutschland, in diesem Jahr wurden Mitte Juli unter anderem Hildesheim und zahlreiche Ortschaften im Harz von Regenmassen heimgesucht, zuvor sorgte Starkregen mit teils mehr als 200 Litern in 24 Stunden unter anderem in Berlin für landunter. Nun stellt sich die Frage, wie die Geschädigten ihre Häuser wieder instandsetzen und mit welchen finanziellen Hilfen sie rechnen können – und was diejenigen tun können, die sich gegen solche Schäden vorsorglich wappnen möchten. Doch welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? Hier herrscht offensichtlich Aufklärungsbedarf, denn laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) glauben 93 Prozent der Hausbesitzer, dass sie gegen Naturgefahren aller Art versichert sind. Doch 60 Prozent von ihnen sind nicht ausreichend gegen Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen versichert.

Wohngebäudeversicherung
Wer seine Immobilie gegen diese Naturgefahren versichern will, braucht eine Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Diese deckt Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel ab. Mit diesem Extra-Schutz sind außerdem auch Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau sowie naturbedingte Erdrutsche und Schneedruck abgedeckt. Wer nicht sicher ist, welchen Umfang die vorhandene Police hat, sollte dies daher prüfen. Wer sich für den Zusatzbaustein entscheidet, kann Überschwemmungsgefahren gelassener entgegen sehen: Dann kommt die Versicherung für die Kosten auf, die für die erforderlichen Reparaturen am Haus sowie in den Nebengebäuden wie etwa Garagen anfallen. Auch die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes oder der eventuell erforderliche Abriss gehören zum Leistungsumfang, ebenso die Konstruktion und der Bau eines gleichwertigen Hauses.

Hausratversicherung
Das Inventar des Hauses – also Möbel, Fernseher, Computer und anderer Hausrat – ist standardmäßig über die Hausratversicherung geschützt. Sie kommt für den Ersatz der beschädigten Gegenstände zum Neuwert auf. Allerdings muss im Falle von Überschwemmungen, die nicht durch Leitungswasser hervorgerufen werden, erweiterter Versicherungsschutz gewählt werden, damit auch diese Schäden abgedeckt sind. Wichtig: Wie beim Elementarschutz der Wohngebäudeversicherung verlangen die Versicherer, dass im Keller eine Rückstausicherung vorhanden ist. Ansonsten kommen sie nicht für derartige Schäden auf.

Kfz: Kasko-Versicherung erforderlich
Kommt das Auto aufgrund einer Überschwemmung zu Schaden, springt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtpolice hat, muss den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.

Was tun im Schadensfall?
Der GDV rät, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass das Wasser aus dem Gebäude abgepumpt wird, um größere Schäden zu vermeiden. Der Versicherer sollte schnellstmöglich informiert werden – und zwar, bevor Handwerker zur Schadensbeseitigung beauftragt werden. Dabei sollten die Schäden anhand von Fotos und Kaufbelegen möglichst genau dokumentiert werden, um die Abwicklung zu beschleunigen.

Wie gefährdet ist das Gebäude?
Mit Hilfe des „Kompass Naturgefahren“ können Hausbesitzer und Mieter sich einen ersten überblick über die Gefährdungslage in ihrer Region verschaffen. Laut GDV ist in 99 Prozent aller Fälle ein Versicherungsschutz möglich. Die Gefahr wird allerdings von der Mehrheit der Hausbesitzer unterschätzt: Zwei von drei Befragten glauben laut der GfK-Umfrage, dass sie nie von einer Überschwemmung betroffen sein werden, 88 Prozent halten diese Naturereignisse zudem für ungefährlich. Fakt ist allerdings, dass beispielsweise 2016 allein wegen zwei Unwettern im Frühjahr Schäden in Höhe von 800 Millionen Euro verursacht wurden.