Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum mit wenigen Einschränkungen. „Viele der Vorschläge im Aktionsplan finden unsere volle Unterstützung, etwa die Schaffung eines ESG-Kriterienkatalogs (Taxonomie) oder die Integration dieser Kriterien in Ratings und Research“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. ESG steht für Environmental, Social, Governance (deutsch: Ethisch, Ökologisch Sozial).

„Ebenso begrüßen wir die Idee, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitskriterien berichten.“ Der BVI setzt sich explizit für die Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren ein, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten.
Nur so können Anleger und Portfoliomanager die ESG-Risiken der einzelnen Vermögensanlagen vergleichen.

Kritisch wertet der BVI aber den Auftrag der EU-Kommission an die europäische Aufsichtsbehörde ESMA, Fonds zu identifizieren, die lediglich auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet sind. Als Kriterien sollen dabei die Portfolioumschlagsrate und die Haltedauer der Vermögensanlagen herangezogen werden. „Aktives Fondsmanagement bedeutet Wertpapiere zu analysieren und entsprechend zu kaufen oder zu verkaufen. Sind aktive Fondsmanager zu passiv, wird ihnen der Vorwurf gemacht, am Index zu kleben. Sind sie zu aktiv, wird ihnen eine kurzfristige Anlagestrategie vorgeworfen. Die Grenze kann nicht per Gesetz für alle Fonds gleich gezogen werden, sondern hängt von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab“, so Richter.

Der BVI wiederholt seine Mahnung zur Vorsicht bei der Ausgestaltung der treuhänderischen Pflichten von Asset Managern. ESG-Vorgaben für Anlagestrategien dürfen nicht regulatorisch verankert werden. Die Anleger müssen weiter frei entscheiden dürfen, ob und inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlagen berücksichtigen.