Ab Anfang Januar 2018 ändert sich die Besteuerung von Publikumsfonds. In Deutschland aufgelegte Fonds müssen auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber die Fonds. Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger werden unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen als bisher. Denn sie erhalten einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich dabei nach der Art des Fonds, also ob es sich um einen Aktien,- Misch- oder Immobilienfonds handelt. Der deutsche Fondsverband BVI hat die Eckpunkte und die knapp 50 wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform für Fondsberater und Vermittler in einer Broschüre zusammengefasst. Auch Privatanleger können sich darüber informieren. Die Broschüre gibt es auf der Webseite des Verbands direkt zum Download.
Eckpunkte der Investmentsteuerreform

Versteuern müssen Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Auch für die Besteuerung der laufenden Erträge und der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei den Anlegern gelten neue Regeln.

Durch den Systemwechsel fällt ab 2018 außerdem der Bestandsschutz für diejenigen Fondsanteile weg, die Anleger vor 2009 erworben haben. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen dieses Wegfalls aber durch einen Freibetrag von 100.000 Euro abgemildert. Anleger sollten diese Alt-Anteile daher unbedingt ins Jahr 2018 mitnehmen und nicht zuvor verkaufen, um ihren Freibetrag nicht zu verschenken.