Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Dafür zahlen gesetzlich Krankenversicherte automatisch einen Beitrag von 2,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen liegt der Satz bei 2,8 Prozent. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann wahlweise auch in die Pflegeversicherung einzahlen oder sich für eine private Pflegeversicherung entscheiden, wie sie privat Krankenversicherte abschließen müssen. Tritt der Pflegefall ein, zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad und Betreuung unterschiedliche monatliche Beträge: So erhalten pflegende Angehörige bis zu 901 Euro, bei ambulanter oder teilstationärer Pflege werden maximal 1.995 Euro gezahlt. Bei vollstationärer Pflege liegt der Betrag bei bis zu 2.005 Euro.

So weit, so ausreichend also? Nicht immer – denn ein Platz im Pflegeheim kann durchaus deutlich teurer sein. So deckt die Pflichtversicherung nach Angaben der Verbraucherzentralen im Schnitt lediglich rund die Hälfte der anfallenden Pflegekosten. Wer im Alter nicht mit einer so üppigen Rente rechnen kann, dass er diese Zusatzkosten zahlen kann, muss sich also Gedanken machen, wie er die Finanzierungslücke schließen kann. Zwar gäbe es bei geringem Einkommen staatliche Unterstützungszahlungen, doch bevor diese geleistet werden, würde das zuständige Sozialamt die Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt auffordern. Wer seine Kinder damit nicht belasten möchte, kann entweder für den Pflegefall monatlich etwas ansparen oder eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.

Diese Versicherung ist nicht zu verwechseln mit der privaten Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte, bei der die Beiträge vom Alter und dem Gesundheitszustand abhängen. Verbraucherschützer halten eine solche Zusatzvorsorge in vielen Fällen für sinnvoll. Vor Abschluss einer solchen Police sollte bedacht werden, dass die Versicherer in der Regel eine Wartezeit vorsehen, die bei mehreren Jahren liegen kann. Diese gilt nur dann nicht, wenn der Pflegefall aufgrund eines Unfalls eintritt. Die Pflege-Zusatzversicherung ist in drei Varianten möglich.

Pflegetagegeld-Versicherung
Mit einer Pflegetagegeld-Versicherung erhält man im Pflegefall einen festen Betrag pro Tag. Diese Summe hängt von der Beitragshöhe und dem Pflegegrad ab. Ob die Pflege von Angehörigen, Pflegediensten oder vollstationär erfolgt, spielt bei dieser Versicherung keine Rolle. Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Pflege sind, muss nicht nachgewiesen werden. Über den so genannten „Pflege-Bahr“ unterstützt Vater Staat den Abschluss solcher Verträge. Die Förderung entsprechender Policen beträgt fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro jährlich. Damit der Zuschuss gezahlt wird, muss der aus eigenen Mitteln bezahlte Monatsbeitrag bei mindestens zehn Euro liegen. Zudem muss das monatliche Pflegegeld beim höchsten Pflegegrad fünf bei mindestens 600 Euro liegen. Der Vorteil der Pflege-Bahr-Tarife: Die Versicherer dürfen niemanden ablehnen, da eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Pflegekosten-Zusatzversicherung
Eine Pflegekosten-Police erhöht die gesetzliche Versicherungsleistung um einen bestimmten Prozentsatz. Die Versicherung zahlt nur für Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden. Angehörige erhalten aus dieser Police keine Leistungen. Das Geld ist – anders als bei der Pflege-Tagegeldversicherung – zweckgebunden und wird nur gegen Vorlage der angefallenen Pflegekosten gezahlt. Diese Versicherung kommt eher für Menschen infrage, für die von vornherein feststeht, dass sie professionelle Betreuung wünschen.

Pflege-Rentenversicherung
Bei der Pflege-Rentenversicherung zahlt der Versicherer nach Feststellung des Pflegegrads eine monatliche Rente. Wie bei der Pflege-Tagegeldversicherung kann das Geld frei verwendet werden. Sie wird im Pflegefall lebenslang gezahlt. In voller Höhe wird die Rente üblicherweise erst ab Pflegegrad 5 gezahlt, gegen Aufschlag auch eher. Laut dem Bund der Versicherten ist dies die teuerste der drei Absicherungsvarianten.

Worauf achten?
Bei der Auswahl der Police sollte auch darauf geachtet werden, ob die Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. So lässt sich die Vorsorge unkompliziert aufstocken, falls sich das Einkommen verbessert. Neben der Wartezeit sollte auch die Karenzzeit beachtet werden, nach der die Versicherer zahlen. Diese kann je nach Anbieter unterschiedlich lang sein.