Ob verlorene Koffer, Krankheit bei Reiseantritt oder ärztliche Behandlung – rund um den Urlaub kann vieles passieren, was zu hohen Zusatzkosten führt. Diese können über entsprechende Versicherungen vermieden werden. Doch welche Policen machen Sinn und welche können sich Urlauber sparen? Die Verbraucherzentralen raten von Reisegepäckversicherungen ab, diese seien in der Regel verzichtbar. Sie begründen dies zum einen damit, dass Reisegepäck bei Hausratversicherungen seit 1992 unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Gepäck bei Einbruch in einem Gebäude entwendet oder durch Sturm beschädigt wurde. Zudem sind die Vertragsbedingungen ungünstig formuliert, so dass dem Geschädigten in der Regel ein Mitverschulden unterstellt wird. Dies reduziert die Erstattungssumme, falls die Versicherung sich nicht ohnehin weigert zu zahlen. Der Grund: Der Versicherte muss sorgfältig auf sein Gepäck achten, im Zweifelsfall kann der Versicherer ihm vorwerfen, nicht ausreichend auf die Gepäckstücke aufgepasst zu haben.

Gehört ins Reisegepäck: Auslandsreisekrankenversicherung

Eine gute und zudem preiswerte Wahl ist hingegen der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, so die Verbraucherzentralen. Sie gilt in der Regel fürs gesamte Jahr für Reisen, deren Dauer eine bestimmte Zeitspanne (üblich sind sechs Wochen) nicht überschreitet. Die Police ist deshalb wichtig, weil manche Ärzte im Ausland privat abrechnen wollen – und dann nützt die deutsche Krankenversicherung auch dann nichts, wenn mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies kann je nach Erkrankung sehr teuer werden. Zudem ist der Krankenrücktransport mitversichert, dessen Kosten die deutsche Krankenversicherung nicht übernimmt. Der Versicherungsschutz kann pro Person, aber auch für Familien abgeschlossen werden. Eltern volljähriger Kinder sollten beim Abschluss darauf achten, ob die Kinder noch mitversichert sind oder eine eigene Police benötigen und dies mit zunehmendem Alter der Kinder jährlich neu überprüfen. Teuer ist die Versicherung nicht, so dass auch eine Extra-Police für den Nachwuchs das Budget kaum strapaziert.

Teurer wird hingegen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für einen längeren Auslandsaufenthalt. Hier hängen die Kosten vom Alter der Versicherten, der Dauer und dem Geltungsbereich ab. Wer eine solche Reise plant, sollte zunächst prüfen, inwieweit eine bereits vorhandene Police für die Reise infrage kommt. Die Maximaldauer pro Reise variiert bei den klassischen Policen fürs ganze Jahr von 42 bis 70 Tagen. Schließt die Police den gewünschten Zeitraum nicht ein, muss eine separate Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Dabei sollte auch auf die regionale Gültigkeit geachtet werden. Aufgrund hoher Gesundheitskosten sind etwa ärztliche Behandlungskosten in den USA nicht immer im Versicherungsschutz eingeschlossen. Gegen Aufpreis kann der Geltungsbereich jedoch erweitert werden.

Wichtig: Chronisch Kranke sollten sich genau informieren, inwieweit Behandlungskosten für ihre Erkrankung auch im Ausland mitversichert sind.

Reiserücktritts- und -abbruchversicherung

Je nach Kosten der Reise kann auch eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für teure Reisen und Familien, da Kinder häufiger krank werden. Die Verbraucherzentralen raten dazu, eine solche Versicherung nicht direkt bei Buchung der Reise abzuschließen, da diese Policen häufig teurer sind, so die Begründung. Sie empfehlen auch, zunächst zu prüfen, ob möglicherweise bereits Versicherungsschutz über das Bezahlen der kompletten Reisekosten mit einer Kreditkarte besteht. Zu lang sollte der Zeitraum zwischen Buchung und Abschluss der Police jedoch auch nicht sein, da zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn üblicherweise mindestens 30 Tagen liegen müssen. Policen für Last-Minute-Reisen gibt es zwar, sie sind in der Regel jedoch teurer.

Der Versicherungsumfang unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Üblich ist die Erstattung der Reisekosten abzüglich eines Selbstbehalts von 20 Prozent bei unerwarteter Erkrankung oder einem Unfall eines Mitreisenden sowie dann, wenn ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt. Einige Anbieter zahlen auch bei Arbeitsplatzverlust oder wenn im Eigenheim eingebrochen wurde. Wer auf Jobsuche ist und vor Reiseantritt ein Stellenangebot annimmt, kann je nach Versicherungsumfang ebenfalls mit der Erstattung rechnen. Je nach Police zahlt der Versicherer auch, wenn die Reise bereits angetreten wurde und aus Krankheits- oder anderen versicherten Gründen abgebrochen werden muss. Ebenso kann eine unfreiwillige Verlängerung des Aufenthalts wegen Krankheit mitversichert werden.

Wichtig: Chronisch Kranke müssen auch bei dieser Versicherung prüfen, inwieweit ihre Erkrankung als Grund für den Rücktritt von der Reise anerkannt wird.