Das Thema Altersabsicherung wird gern verdrängt, denn viele Menschen beschäftigen sich ungern mit diesem Altersabschnitt. Doch angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Rente vielfach nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten, sollte das Thema Ruhestandsplanung rechtzeitig angegangen werden. Ehepaare sollten dabei im Blick behalten, dass auch der Partner im Alter ausreichend abgesichert ist. Derjenige, der mehr verdient, sollte daher ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass der weniger verdienende Partner für den Fall der Fälle später ausreichend versorgt sein wird – in der Regel ist das meist die Ehefrau.
Hinterbliebenenrente reicht meist nicht
Fakt ist: Verstirbt der eine Ehepartner, hat der andere Rentenansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Doch wer ausschließlich darauf baut, im Ernstfall über die Hinterbliebenenrente versorgt zu sein, läuft Gefahr, sich später enorm einschränken zu müssen. Der Grund: Sie entspricht nicht der vollen Rente des Verstorbenen. Ist der Hinterbliebene unter 47 Jahre alt, kinderlos und nicht erwerbsgemindert, wird lediglich die so genannte „kleine“ Witwen- beziehungsweise Witwerrente in Höhe von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen gezahlt – und das auch nur befristet für zwei Jahre. Noch niedriger ist sie, wenn der Ehepartner vor Erreichen des 65. Lebensjahres verstirbt. In allen anderen Fällen erhält der verwitwete Ehepartner unbefristet 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, bei Tod vor dem 65. Lebensjahr wird die Rente ebenfalls um einen Abschlag gekürzt. Und schon die volle Rente ist oftmals zu niedrig, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Zudem wird die Rente mit anderen Einkünften des Witwers/der Witwe je nach deren Höhe teilweise oder ganz verrechnet.
Kassensturz ist sinnvoll
Bevor es an die Ruhestandsplanung geht, ist es zunächst sinnvoll, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Wie hoch ist das vorhandene Vermögen, inwieweit sind eventuell vorhandene Immobilien bereits abgezahlt, wo ist das Geld angelegt? Wie hoch sind die derzeitigen Rentenansprüche beider Ehepartner und wie hoch sind die jeweiligen Ansprüche aus zusätzlicher privater Vorsorge wie beispielsweise Riester-Verträge oder aus einer Betriebsrente? Dies sollte jeweils separat für beide Ehepartner ermittelt werden, denn nur so lässt sich gut erkennen, ob beide auch ohne den anderen ausreichend abgesichert sind.
Im nächsten Schritt sollte analysiert werden, inwieweit der Partner im Todesfall abgesichert wäre. Dies ist wichtig für alle, die schon einmal verheiratet waren, denn wer das so genannte Bezugsrecht nach der Trennung nicht ändert, sichert im ungünstigsten Fall seinen ehemaligen Partner ab und nicht den aktuellen.
Kapitalbedarf ermitteln
Wichtig ist es neben der Ermittlung des vorhandenen Vermögens und der späteren Rentenansprüche auch, die voraussichtlichen Ausgaben zu kalkulieren. Hier spielt insbesondere eine Rolle, inwiefern beispielsweise noch Immobilienkredite zu tilgen sind. Idealerweise sollten die Kredite bis zum Rentenbeginn vollständig zurückgezahlt sein, so dass im Rentenalter lediglich noch Kosten für Instandhaltung sowie die Betriebskosten anfallen.
Erbrechtliche Aspekte berücksichtigen
Eine wichtige Rolle spielt auch das Erbrecht: Hier gilt es, sowohl in puncto Steuern und auch hinsichtlich der Verteilung des Erbes dafür zu sorgen, dass sinnvolle Vereinbarungen getroffen werden. So kann es vorteilhaft sein, ein so genanntes Berliner Testament aufzusetzen, bei dem das gesamte Vermögen zunächst an den Ehepartner übergeht und nicht, wie sonst üblich, je zur Hälfte an ihn und die Kinder. Damit lässt sich beispielsweise verhindern, dass der Ehepartner das gemeinsame Haus verkaufen muss, weil die Kinder ihren Pflichtanteil fordern und das vorhandene Vermögen zur Auszahlung nicht ausreicht.
Zudem sollten erbschaftssteuerliche Aspekte auch beim Abschluss zusätzlicher Vorsorgeverträge wie etwa einer privaten Rentenversicherung berücksichtigt werden.