Einbrüche sind alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Schäden sind immens, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: So werden jährlich rund 150.000 Fälle verzeichnet, der Schaden beläuft sich auf jährlich rund 420 Millionen Euro – und die immateriellen Schäden durch die psychischen Belastungen für die Betroffenen kommen noch hinzu. Dabei ist Abhilfe zu schaffen gar nicht so schwer – und bei den Kosten hilft die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Das so investierte Geld ist gut angelegt, denn laut Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) scheitern mehr als 41 Prozent der Einbrüche durch eine aufmerksame Nachbarschaft und Sicherungseinrichtungen an Haus und Wohnung.

Was kann man tun?
Bereits einfache Maßnahmen helfen effektiv, die Einbruchgefahr zu senken. Oftmals wird beispielsweise über gekippte Fenster eingebrochen. Wer diese Nachlässigkeit vermeidet, reduziert das Risiko bereits erheblich. Nützlich sind auch Maßnahmen, die Haus oder Wohnung bewohnter aussehen lassen – hier helfen zum Beispiel Zeitschaltuhren für mehrere Lampen oder so genannte TV-Simulatoren, die den Eindruck erwecken, dass der Fernseher eingeschaltet ist. Auch Kletterhilfen wie Leitern oder Mülltonnen sollten möglichst nicht frei herumstehen, denn sie erleichtern den Einstieg über die oberen Etagen, auf die man möglicherweise weniger achtet als im Erdgeschoss. Generell ist der Zeitfaktor für den „Erfolg“ des Einbruchs maßgeblich: Je länger Langfinger sich beispielsweise an der Haustür zu schaffen machen müssen, desto effektiver kann der Einbruch verhindert werden – denn mit jeder Sekunde steigt für sie die Gefahr, erwischt zu werden.
Abschreckend ist beispielsweise ein Kastenzusatzschloss mit Sperrbügel an der Haustür. Auch Stangenschlösser oder Querriegelschlösser bieten bereits einen recht guten Schutz. Nicht als Schutz ernst zu nehmen sind allerdings abschließbare Fenstergriffe. Effektiver sind Fenster mit so genannten Pilzzapfen im Rahmen.
Einen schnellen Überblick über mögliche Schwachstellen rund ums Haus bietet das interaktive Haus auf der Webseite der Initiative K-Einbruch, die unter anderem vom Bundesinnenministerium unterstützt wird.

Wie wird gefördert?
Die KfW vergibt wahlweise einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro ab einem Investitionsbetrag von 2.000 Euro über das Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455). Alternativ kommen zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm 159 (Altersgerechtes Umbauen) infrage. Diese Förderungen sind allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft und können auch mit Barriere-reduzierenden Maßnahmen kombiniert werden. Übrigens: Für den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster kommen im Rahmen einer umfassenden Modernisierung auch die KfW-Programme 151/152/430 aus dem Bereich „Energieeffizient Sanieren“ infrage.
Wie bei allen KfW-Maßnahmen gilt, dass das Vorhaben erst nach Zusage durch die KfW umgesetzt werden darf. Ferner ist zu beachten, dass man sich für einen Förderweg entscheiden muss: Entweder KfW-Zuschüsse oder –Kredit oder die Steuerbegünstigung von Handwerkerleistungen – der Staat fördert eine Maßnahme auch nur auf einem Wege, nicht parallel.

Wer wird gefördert?
Die KfW-Programme richten sich an Eigentümer von Wohnungen und Häusern mit bis zu zwei Wohneinheiten sowie Erstkäufer und Mieter. Das geförderte Objekt kann auch vermietet sein. Mietern empfiehlt das DFK, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter zu schließen. Die Zuschussvariante richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die Kredite können zum Beispiel auch von Wohnungsbaugesellschaften genutzt werden.

Was wird gefördert?
Die Förderung dient der Umsetzung von Maßnahmen, die den Zugang zur Wohnung oder zum Haus erschweren – beispielsweise über den Einbau einbruchhemmender Eingangstüren. Auch Nachrüstsysteme für bestehende Türen und Fenster sind förderfähig. Werden Gitter und Rolläden montiert, die einbruchhemmend ausgelegt sind, können auch diese über Zuschüsse mitfinanziert werden. Alarmanlagen, Türspione und weitere Überfallmeldeanlagen wie zum Beispiel Gegensprechanlagen fallen ebenfalls unter die Förderung. Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. So muss beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren der DIN-Norm EN 1627 entsprechen.